Probezeit | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fragen zur Probezeit? Kompetenter Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Probezeit – Das sollten Sie wissen!
Zum Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbaren. Diese darf höchstens sechs Monate dauern und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Länge der Probezeit hängt im Einzelfall von der zu erledigenden Tätigkeit aus. Bei einfachen Tätigkeiten ist eine Probzeit von sechs Monaten sicher zu lang, bei qualifizierten Tätigkeiten kann eine Probezeit von sechs Monaten angemessen sein.
Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen, so ist das ohne Angabe von Gründen möglich. Es sei denn es wurde bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz vereinbart, dann muss der Arbeitgeber seine Kündigung begründen.
Die Probezeit kann nur verlängert werden, sind sie weniger als sechs Monate beträgt. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist nicht möglich, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz.
Urlaub ist auch während der Probezeit möglich. Grundsätzlich besteht zwar erst nach einem halben Jahr ein Urlaubsanspruch, anteilig besteht er aber vorher schon pro Monat.
Wer in der Probezeit krank wird, erhält in den ersten vier Wochen Krankengeld von der Krankenkasse, danach steht ihm sein Lohn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu.
Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Probezeit
Bei allen Problemen rund um die Probezeit ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber ein engagierter und kompetenter Ansprechpartner. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie bei Fragen und Problemen zur Probezeit einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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