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Von Experten beraten.
Dr. Christian Keller
Dr. Christian Keller

Fachanwalt Dr. Christian Keller

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Notar

Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Keller wurde 1997 die Zulassung zum Rechtsanwalt verliehen. Seit 2010 ist Rechtsanwalt Dr. Keller Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht und zudem seit 2018 Fachanwalt für Erbrecht. Seit 2014 wurde Rechtsanwalt Dr. Keller außerdem zum Notar bestellt. Die Gestaltung des Sachverhalts zu Gunsten des Mandanten hat bei seiner Tätigkeit absolute Priorität.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht erhalten Sie kompetenten Rechtsbeistand zu Ihrem

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Gehalt

Im Falle einer Kündigung ist unerlässlich so rasch als möglich zu handeln. Es existieren Fristen, die Sie nicht verstreichen zu lassen dürfen,um eine Anfechtung der Kündigung durchführen zu können. Eine Frist von drei Wochen ist dabei auf jeden zu beachten. Mitunter können die Fristen auch kürzer sein. Holen Sie sich daher meinen anwaltlichen Rat.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie bei

  • Gestaltung von AGB, Entwicklungsverträge, Franchiseverträge
  • Beratung bei vertraglichen Auseinandersetzungen
  • Unterstützung bei Vertragsentwürfen
  • Geltendmachung von Ansprüchen durch oder gegen Handelsvertreter
  • Beratung bei Gesellschaftsgründungen
  • Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Kapitalmaßnahmen
  • Verhandlungen
  • Vorbereitung von Haupt- oder Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse

Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie bei

  • Testament
  • Erbschaft
  • Pflichtteil
  • Nachlass
  • Schenkung

Im Erbrecht gibt es viele Dinge zu beachten, die an sich nur nach anwaltlicher Beratung zu klären sind. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es eine Frist von nur 6 Wochen gibt, innerhalb derer eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann, anderenfalls gilt die Erbschaft als vom Erben angenommen. Gleichwohl gibt es auch hier noch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten.

Meine weiteren Schwerpunkte sind das

  • Vertragsrecht
  • Immobilienrecht
  • gewerbliche Mietrecht.

Zögern Sie nicht, mich um Rat zu fragen. Nutzen Sie gern das Kontaktformular, um Ihr Anliegen kurz zu schildern und Kontakt zur Kanzlei aufzunehmen.

Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.

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Immermannstrasse 11
40210 Düsseldorf
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0211 / 17 12 846
0211 / 17 95 061
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info@rae-drkeller.de

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Mitgliedschaften

  • Mitglied der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

  • Mitglied der DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung);

  • Mitglied der AAA (Association des Avocats de l’Automobile),Paris;

  • Mitglied in der DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung)

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