Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin: Die deutsche Bundeshauptstadt ist besonders
Die Zahl der Arbeitslosen in Berlin sinkt seit 2010 kontinuierlich. Das bedeutet: Zumindest vorübergehend und saisonal befinden sich mehr Berliner Erwerbstätige in Jobs - Worauf müssen sie aus rechtlicher Sicht besonders achten?
Arbeitsmarkt in Berlin
Arbeitsrecht: Rechtliche Fallstricke
Berlin: Jobs im Service-Bereich heißt außerordentlich arbeiten
Hilfe vom Fachanwalt
Arbeitsmarkt in Berlin
Die Arbeitslosenquote in Berlin ist seit 2010 kontinuierlich zurückgegangen; und zwar von 13,6 auf 10,7 Prozent im Jahr 2015. Laut Pressemeldungen der Berliner Arbeitsagentur ging neben Langzeitarbeitslosen auch die Zahl junger Erwerbslosen unter 25 Jahren spürbar zurück. Neukölln ist unter den Berliner Bezirken weiterhin Schlusslicht, am besten steht der Bezirk Pankow da.
Arbeitsrecht: Rechtliche Fallstricke
Erhalten Sie nach langer Zeit oder erstmals ein Jobangebot, stellen sich sofort viele Fragen: Von wem erhalte ich meine Fahrtkosten und in welcher Höhe? Woher bekomme ich meine Sozialversicherungsnummer? Wer zahlt meine Krankenversicherung und ab welchen Zeitpunkt? Welche Rechte und Pflichten habe ich allgemein am neuen Arbeitsplatz ? Welche privaten Angelegenheiten darf ich während der Arbeitszeit regeln? Wann kann ich erstmals um Urlaub bitten, habe ich auch in der Probezeit einen Anspruch auf Urlaub? Wann erhalte ich die erste Auszahlung meines Arbeitslohns? Bereits hier gibt es viele Fallkonstellationen, bei der ein Fachanwalt mit einer rechtssicheren Beratung weiterhelfen kann.
Berlin: Jobs im Service-Bereich heißt außerordentlich arbeiten
Die Besonderheit in Berlin: Neue Stellen gibt es in der Hauptstadt vor allem im Service-Bereich, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Erziehung, Gastronomie, Handel, Verkehr und Logistik sowie bei wirtschaftsnahen Dienstleistungen. Das sind allesamt Branchen, in denen nicht von Montag bis Freitag von 8 - 17 Uhr gearbeitet wird. Gearbeitet wird eher am Abend, in der Nacht, am Wochenende, vor und an Feiertagen. Hier gibt es unzählige Regelungen, Ausnahmen, die das Arbeitsleben von Arbeitgebern und Angestellten nicht unbedingt vereinfachen. Viele junge Firmenchefs kennen die aktuelle Rechtsprechung selbst nicht und setzen ihre Mitarbeiter - auch "offiziell" laut Arbeitsvertrag - ungewollt zu Zeiten ein, an denen sie gar nicht arbeiten dürften. Denn wussten Sie, dass ein Geschäft vor einem Feiertag früh genug schließen muss, um das Arbeiten am Feiertag zu verhindern? Der Grund: Ladenschluss bedeutet selten Arbeitsende. Es sind vielmehr noch viele Tätigkeiten zu verrichten, z.B. Ware einräumen, Kassenbestand zählen, Einnahmen sichern, alle Räume kontrollieren, Alarmanlage überprüfen etc. Das Arbeiten von Angestellten ab 0:01 Uhr nachts an einem Feiertag ist aber verboten. Was tun Sie aber, wenn die Arbeit erledigt werden muss und der Chef sich auf Sie verlässt?
Hilfe vom Fachanwalt
Durch den lang ersehnten Job erhoffen sich viele Erwerbstätige vor allem eins: Ruhe und Stabilität. Da drückt man - gerade am Anfang - gerne viele Augen zu. Aus Gefälligkeiten wird "Usus" - und schleichend kann es zu einer Übervorteilung kommen, die man so nicht wollte. Gesetzgeber und Arbeitsrichter legen andererseits Firmenchefs immer wieder (neue) Auflagen und Regeln in den Weg. Man kann selten auf wirtschaftliche Änderungen flexibel genug reagieren. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die Probleme aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht durch viele bearbeitete Fälle. Sie sind erprobt im Herausarbeiten einer praktikablen, sozial- wie wirtschaftsverträglichen Lösung. Eine Beratung beim einem ortskundigen Fachanwalt in Berlin hilft die nötige Klarheit zu bringen, um viele Jahre erfolgreich und zufrieden zusammenzuarbeiten.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagt das Gesetz: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen auch fristlos.
Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum und kann aus diesem Grund seinen Urlaub nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht.
Kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung vom Arbeitgeber verlangen?
Wird der Urlaub einfach angespart und mit ins nächste Jahr genommen?
Bei der Suche nach einem Job und auch im bestehenden Arbeitsverhältnis schauen Arbeitgeber in der Regel auch auf das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers.
Bei Tattoos und Piercings ist die Toleranz des Arbeitgebers oft zu Ende.
Sind Tattoos, Percings und Gelnägel im Job erlaubt?
Und wann kann der Arbeitgeber wegen eines Tattoos kündigen?