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Miete: Beleidigung des Vermieters kann zur fristlosen Kündigung führen!

Miete: Beleidigung des Vermieters kann zur fristlosen Kündigung führen! © mko - topopt
Mieter sollten im zwischenmenschlichen Umgang mit ihrem Vermieter vorsichtig sein. Beleidigungen und üble Nachrede können dazu führen, dass der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen kann.

“Halt die Fresse“ reicht für fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 473 C 9473/21) reicht es für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags aus, wenn der Mieter dem Vermieter im Beisein anderer Mieter mit dem Satz „Halt die Fresse“ begegnet.

“Fuck you“ ist keine Beleidigung gegenüber Vermieter

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 3 C 201/19) empfindet den Ausdruck „Fuck you“ gegenüber dem Vermieter nicht als eine ehrverletzende Beleidigung. Es handele sich um Umgangssprache der Jugendlichen, die lediglich einen Unmut äußern will. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt dem Mieter fristlos zu kündigen.

Mieter bezeichnet Vermieter als Arschlöcher aus München- Fristlose Kündigung!

Ein prominenter Mieter, der seine Vermieter in der Öffentlichkeit als Arschlöcher aus München bezeichnete, hat zu Recht eine fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses kassiert und muss den Vermietern 4.000 Euro Schadensersatz zahlen, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 210 C 198/20).

Mieterin behauptet unwahre sexuelle Belästigung durch Vermieter- Fristlose Kündigung!

Eine Mieterin, die gegenüber anderen Hausbewohnern behauptet der Vermieter habe sie sexuell belästigt und sei zudem geldgierig und zocke andere Mieter ab, muss die fristlose Kündigung ihres Mietverhältnisses hinnehmen. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 412 C 29251/14) aufgrund von Zeugenaussagen anderer Mieter, die die Behauptungen der Mieterin bestätigten. Außerdem hat die Mieterin versucht andere Mieter gegen Vermieter aufzubringen. Angeblich sei die vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung unrichtig und die anderen Mieter sollten dagegen vorgehen. Der Vermieter hat sich gegenüber der Mieterin zu keinem Zeitpunkt falsch verhalten. Die Äußerungen der Mieterin sind gegenüber dem Vermieter nachhaltig ehrverletzend. Dem Vermieter ist es daher nach Ansicht des Gerichts nicht länger zu zumuten, dieses Mietverhältnis fortzuführen.

Vermieter wird vom Mieter als Schwein tituliert- Fristlose Kündigung!

Im Rahmen eines Gesprächs bezeichnete ein Mieter seinen Vermieter als rassistisches Schwein. Der Vermieter kündigte das zugrundeliegende Mietverhältnis umgehend ohne Kündigungsfrist. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 411 C 8027/13). Das Vertrauensverhältnis sei in diesem Fall so nachhaltig zerstört, dass die Beleidigung für eine fristlose Kündigung ausreiche. Vermieter müssen keine Beleidigungen von ihren Mietern hinnehmen.

Vermieter wird vom Mieter als promovierter Arsch bezeichnet- fristlose Kündigung!

Ein Mieter, der seinen Vermieter als promovierten Arsch bezeichnet, muss ebenfalls mit der fristlosen Kündigung seines Mietverhältnisses leben. Auch das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 474 C 18543/14). In dieser Titulierung sah das Gericht eine so schwerwiegende Verletzung des zugrundeliegenden Mietverhältnisses, dass es dem Vermieter eine Fortführung nicht mehr zumuten wollte.

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Ruf nach einem Messer

Das Amtsgericht Hanau (Aktenzeichen 34 C 80/22) hat die fristlose Kündigung eines Mieters nach einer Bedrohung des Vermieters und seinem Ruf nach einem Messer, um ihn zu töten, als wirksam erklärt.

Facebook-Post „Entmieten durch Vergasen" - fristlose Kündigung!

Das Landgericht München I (Aktenzeichen 31 O 5646/18) hat entschieden, dass ein Vermieter einen Mieter fristlos kündigen darf, der in einer öffentlich einsehbaren Facebook Gruppe mit dem Post „Entmieten durch Vergasen“ den Vermieter beleidigte.

Ausnahme: Trifft den Vermieter am Streit ein Mitverschulden, hat er kein Recht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen!

Kommt es zwischen Vermieter und Mieter zum Konflikt und trifft den Vermieter ein Mitverschulden, dann kann er nicht einfach das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 289/13). Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter den Vermieter nach einer Auseinandersetzung aufgefordert die Mietwohnung zu verlassen. Der kam der Vermieter nicht nach, so dass der Mieter ihn raus tragen musste. Die darauffolgende Kündigung des Mietverhältnisses war unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof. Durch die Verletzung des Hausrechts trägt der Vermieter ein Mitverschulden am Konflikt.

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