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Nima Daryai
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Fachanwalt Nima Daryai

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

In Berlin-Charlottenburg betreibe ich die Kanzlei Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte zusammen mit meinem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Simon Guang-Ming Kuo. Hier bearbeiten wir vorwiegend Mandate im Bereich des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Grundstückrechts und des Arbeitsrechts.

In allen Gebieten vertreten wir Mandanten beider Seiten, Mieter und Vermieter sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das hält den Blick wach und das Denken flexibel. Unser Ziel als Ihre Anwälte ist es, möglichst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und Ihnen die zeit- und kraftraubenden Gerichtsverfahren zu ersparen. Doch auch vor Gericht vertreten wir Sie gekonnt und mit Einsatz all unserer Möglichkeiten.

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4 Rechtstipps
Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte
Nicht ganz selten werden durch Vermieter bei Mietbeginn die Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten viel zu niedrig angesetzt. Auf diese Weise soll die Miete als besonders niedrig erscheinen und die Attraktivität des Mietobjekts erhöht werden (so genanntes „Lockvogelangebot“). Noch immer wird häufig durch Mietinteressenten die Angemessenheit der Vorauszahlungen nicht geprüft.
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Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte
In einem Urteil vom 11.06.2014 hat sich der Bundesgerichtshof mit der nicht seltenen Frage beschäftigt, wann Mietern ein Recht zur Untervermietung zusteht und welche Folgen eine Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung hat, wenn der Vermieter eigentlich zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war.
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Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 22.01.2014 - XII ZR 68/10 Nach § 550 BGB muss ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird, der Schriftform genügen. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt er als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, was im Gewerberaummietrecht wiederum zu der Konsequenz führt, dass der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende jederzeit ohne weiteren Grund ordentlich gekündigt werden kann (§ 580a Abs. 2 BGB)! Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch § 550 BGB ein möglicher zukünftiger Käufer des Mietobjekts geschützt werden, der bei einer langjährigen Bindung an einen Mietvertrag dessen wesentliche Regelungen aus der Vertragsurkunde entnehmen können soll.
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Rechtsanwalt Nima Armin Daryai Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.10.2013 - 67 S 208/13 Ich werde öfter gefragt, ob ein Anspruch gegen den Vermieter besteht, dass dieser einer gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung der Wohnung zustimmt, obwohl dies im Mietvetrag untersagt ist. Dabei gilt grundsätzlich: Ein Vermieter kann nach Treu und Glauben verpflichtet sein, einer solchen Nutzung von Wohnraum zuzustimmen, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit keine weitergehende Einwirkungen auf die Mietsache oder auf Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (BGH, Urteil vom 10. April 2013 – VIII ZR 213/12, Rn. 16).
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Berufsrechtliche Regelungen:
Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), diese werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereitgehalten.

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10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30 30 69 31-0
Fax: +49 (0)30 30 69 31-99
E-Mail: info@rak-berlin.de
Homepage: Rechtsanwaltskammer Berlin.

Für den Standort Villingen-Schwenningen
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstraße 44
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Telefon: +49 (0)761 32563
Telefax: +49 (0)761 286 261
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Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§43a Abs. 4 BRAO). Vor der Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Ans. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle des Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail:schlichtungsstelle@brak.de.
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