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Was müssen Mieter vor einer Urlaubsreise beachten?

Was müssen Mieter vor einer Urlaubsreise beachten? Urlaub mit Badetasche auf einem Strand © freepik
Wohnungstür zu und ab in den Urlaub – das funktioniert für Mieter so einfach nicht. Auch während einer Urlaubsreise hat der Mieter Pflichten aus seinem Mietverhältnis zu erfüllen. Welche Pflichten sind das? Müssen Strom und Wasser abgestellt werden? Muss man auch bei Abwesenheit heizen? Und muss der Vermieter über die Abwesenheit des Mieters informiert werden?

Welche Pflichten muss der Mieter auch im Urlaub erfüllen?

Mieter müssen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag auch während des Urlaubs einhalten. Ganz wichtig ist die Mietzahlung. Die Miete muss selbstverständlich auch bei Abwesenheit des Mieters pünktlich auf dem Konto des Vermieters sein. Das gleiche gilt für die Nebenkosten, Strom, Gas, oder Versicherungsbeiträge. Wer laut Mietvertrag verpflichtet ist, die Straße zu fegen, das Treppenhaus zu putzen oder den Rasen zu mähen, muss dies auch in seiner Abwesenheit gewährleisten. Er kann diese Arbeiten fremdvergeben oder sich durch einen Nachbarn vertreten lassen. Kommt der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nach, kann der Vermieter den Mieter abmahnen und seine nicht erfüllten Pflichten im Wege der Ersatzvornahme fremd beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten kann er dem Mieter dann in Rechnung stellen.

Müssen Strom und Wasser während der Urlaubsreise vom Mieter abgestellt werden?

Der Mieter ist nicht verpflichtet vor seiner Urlaubsreise in seiner Wohnung alle Stecker von elektronischen Geräten zu ziehen. Es empfiehlt sich um Wasserschäden vorzubeugen den Wasseranschluss der Spül- und Waschmaschine zu zudrehen. Gefrierschränke sollten auf keinen Fall einfach vom Strom genommen werden, hier könnte beim Abtauen ein Wasserschaden entstehen.

Müssen abwesende Mieter die Wohnung heizen?

Im Winter müssen Mieter auch bei Abwesenheit dafür sorgen, dass es zu keinen Frostschäden an den Wasserleitungen kommt, ansonsten haften sie für den entstandenen Schaden. Die Heizung sollte daher zumindest auf Frostwächter eingestellt sein.

Muss der Vermieter über den Urlaub des Mieters informiert werden?

Der Vermieter muss von einer längeren Abwesenheit vom Mieter informiert werden und in Notfällen schnell Zutritt zu Wohnung haben. Beispielsweise wenn eine Wasserleitung kaputt ist oder Feuer ausbricht. Haben Mieter es unterlassen den Vermieter über ihre urlaubsbedingte Abwesenheit zu informieren und kommt es dann zu Schäden an oder in der Wohnung, müssen sie nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 164/70) mit Schadensersatzforderungen rechnen. Ganz wichtig ist es daher, dem Vermieter mitzuteilen, wer einen Schlüssel zur Wohnung hat. Dieser Ersatz-Schlüsselinhaber muss für den Vermieter gut erreichbar sein.

Kann der Vermieter einen Ersatzschlüssel vom verreisten Mieter verlangen?

Der Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung können vom Mieter nicht verlangen, dass dieser ihnen einen Ersatzschlüssel überlässt, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen 217 C 483/93). Behält sich der Vermieter heimlich einen Ersatzschlüssel und betritt die Wohnung während des Urlaubs des Mieters, begeht er Hausfriedensbruch. Wichtig ist, dass der Schlüssel bei jemanden hinterlegt ist, wo der Vermieter im Notfall schnell drauf zurückgreifen kann.

Darf der Vermieter während des Urlaubs des Mieters in der Wohnung nach dem Rechten schauen?

Vermieter dürfen nicht einfach ohne Grund mit einem zurückbehaltenen Schlüssel während der Abwesenheit des Mieters in der Wohnung nach dem Rechten schauen. In diesem Fall würde der Vermieter Hausfriedensbruch begehen und berechtigt den Mieter sofort zur fristlosen Kündigung, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 305/98).

Kann der Mieter während des Urlaubs seine Wohnung weitervermieten?

Bei Mietern setzt sich immer mehr der Trend durch, während der eigenen Abwesenheit die Mietwohnung weiterzuvermieten. Doch Vorsicht: Dazu benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters. In manchen Mietverträgen ist eine solche Untervermietung bereits ausgeschlossen. Wer trotzdem untervermietet, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.

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