Geschwindigkeitsüberschreitung – das droht Rasern!
24.05.2019
, Aktualisierung vom
22.05.2023
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 282 mal gelesen

- Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavalierdelikt!
- Aber: Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h kaum wahrnehmbar!
- Elf mal geblitzt – vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung!
- Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu erhöhtem Bußgeld
- Unfall mit Geschwindigkeitsüberschreitung führt zur Mithaftung
- Kein Vorsatz bei 22 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
- Übrigens: Temposchild am rechten Straßenrand gilt für alle Fahrbahnen
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mit eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Wer mehrfach hintereinander geblitzt wurde, muss mit einem saftigen Bußgeld und weiteren Sanktionen rechnen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavalierdelikt!
Ein Autofahrer darf nur so schnell fahren, wie er sein Fahrzeug auch sicher beherrscht. Straßen- und Witterungsverhältnisse sind bei der Geschwindigkeit stets zu beachten. Wer zu schnell fährt und sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, riskiert ein hohes Bußgeld, Fahrverbot und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.Aber: Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h kaum wahrnehmbar!
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 1 OWi 2 SsBs 39/22) sind allerdings Geschwindigkeitsüberschreitungen von rund 22 km/h für den Autofahrer nicht unbedingt wahrnehmbar, so dass man ihm einen vorsätzlichen Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorwerfen könne.Elf mal geblitzt – vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung!
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von rund 1.500 Euro sowie drei Monaten Fahrverbot verurteilt, weil er innerhalb einer Stunde elf Mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt wurde. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 953 OWi 435 Js 216208/18) wertete die Geschwindigkeitsüberschreitungen ab dem dritten Mal als vorsätzlich. Der Autofahrer habe sich während seiner gut einstündigen Fahrt an keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten. Er habe die ersten beiden Verkehrsverstöße möglicherweise noch billigend in Kauf genommen, ab Verkehrsverstoß Nummer drei sei durch sein Verhalten deutlich geworden, dass bewusst gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen verstoßen wollte. Rechnet man alle Geschwindigkeitsverstöße zusammen, so ergibt sich laut Gericht eine Summe von 3.760 Euro. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkehrssünders hat das Amtsgericht München nur jeweils 40 Prozent in Ansatz gebracht.Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu erhöhtem Bußgeld
Auch das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 OWi 6 SsRs 26/21) hat klargestellt, dass bei mehrfacher Missachtung der Höchstgeschwindigkeit ein erhöhtes Bußgeld verhangen werden kann. In diesem Fall kann man von einer gesteigerten Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ausgehen.Unfall mit Geschwindigkeitsüberschreitung führt zur Mithaftung
Wer die Richtgeschwindigkeit auf einer Autobahn deutlich überschreitet haftet bei einem durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Unfall zu 25 Prozent mit, wenn dieser bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, so das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 10 U 7382/21 e).Kein Vorsatz bei 22 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
Laut dem Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 1 OWi 2 SsBs 39/22) ist ein Geschwindigkeitsverstoß von 22 km/h für einen Autofahrer nicht zwingend wahrnehmbar. Ihm kann daher bei der Geschwindigkeitsüberschreitung kein Vorsatz unterstellt werden.Übrigens: Temposchild am rechten Straßenrand gilt für alle Fahrbahnen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 2 Rbs 31/22) stellt in einem Urteil klar, dass ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild am rechten Straßenrand für alle Fahrbahnen einer Autobahn gilt und nicht nur für den Einfädelungsstreifen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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