Warnung vor Wildwechsel!
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20.10.2015
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 399 mal gelesen
- Wildunfall: Ausweichmanöver vermeiden!
- Richtiges Verhalten beim Wildunfall
- Welche Versicherung kommt für Schäden aufgrund eines Wildunfalls auf?
Plötzlich springen mehrere Rehe auf die Straße - der Autofahrer bremst stark ab und gerät ins Schleudern. Gerade im Herbst müssen Verkehrsteilnehmer in den Morgen- und Abendstunden wieder vermehrt mit Wildwechsel auf den Straßen rechnen. Kommt es zum Wildunfall hat der Autofahrer einiges zu beachten.
Plötzlich springen mehrere Rehe auf die Straße - der Autofahrer bremst stark ab und gerät ins Schleudern. Gerade im Herbst müssen Verkehrsteilnehmer in den Morgen- und Abendstunden wieder vermehrt mit Wildwechsel auf den Straßen rechnen. Kommt es zum Wildunfall hat der Autofahrer einiges zu beachten.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Wildunfall: Ausweichmanöver vermeiden!
Zunächst sollten Autofahrer beim Gefahrenschild „Wildwechsel“ die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs drosseln. Taucht dann in der Dämmerung auf der Straße vor dem Autofahrer plötzlich Wild auf, sollte ein heftiges Ausweichmanöver vermieden werden. Ansonsten greift der Schutz der Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht mehr. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen IV ZR 321/95) handelt ein Autofahrer nämlich fahrlässig, wenn er etwa einem Hasen ausweichen will und dabei einen Sachschaden verursacht. Nach Ansicht der Bundesrichter sind bei einer Kollision eines Autos mit kleinen Wildtieren weder beim Fahrzeug, noch beim Autofahrer mit erheblichen Schäden zu rechnen.Richtiges Verhalten beim Wildunfall
Kommt es zur Kollision mit einem Wildtier, gilt es für den Autofahrer die Unfallstelle möglichst schnell für andere Verkehrsteilenehmer etwa mit dem Warndreieck abzusichern. Lebt das Wildtier noch, sollte der Autofahrer es nicht anfassen. Tote Tiere können von der Fahrbahn geräumt werden, zu Beweiszwecken ist es aber anzuraten, dass Tier liegen zu lassen. Des weiteren sollte die Polizei umgehend verständigt werden. Im Idealfall auch das zuständige Forstamt. Die Polizei fertigt vom Wildunfall ein Protokoll an. Diese Protokoll benötigt der Autofahrer später bei der Regulierung seines Schadens mit der Versicherung. Auf keinen Fall dürfen überfahrene Wildtiere vom Autofahrer einfach eingepackt und mitgenommen werden. Dies wäre Wilderei.Welche Versicherung kommt für Schäden aufgrund eines Wildunfalls auf?
Nach dem Wildunfall muss sich der Autofahrer zur Regulierung des Schadens mit der Versicherung auseinandersetzen. Grundsätzlich fallen Verkehrsunfälle mit Haarwild unter den Schutz der Teilkaskoversicherung. Doch aufgepasst: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen 23 O 256/09) muss es sich bei dem Haarwild auch um Jagdwild handeln. Ein Unfall mit einem Eichhörnchen ist nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Außerdem muss der Autofahrer den Wildunfall nachweisen können. Als Nachweis dient das polizeiliche Protokoll des Unfalls sowie Blut- und Haarspuren des Wildtiers am Auto. Diese sollten auch nicht entfernen, damit der Gutachter der Versicherung diese noch in Augenschein nehmen kann. Die Vollkaskoversicherung hingegen muss den Schaden für einen Wildunfall selbst dann begleichen, wenn der Autofahrer die Kollision mit dem Wildtier nicht eindeutig nachweisen kann. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 20 U 134/07).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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