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Drogenkonsum und Autofahren – wann ist der Führerschein weg?

Drogenkonsum und Autofahren – wann ist der Führerschein weg? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Haschisch, LSD, Heroin, Amphetamin oder eine Kräutermischung mit harten Drogen – Werden bei einem Autofahrer im Rahmen eines polizeilichen Drogentests verbotene Wirkstoffe im Blut nachgewiesen, ist der Führerschein schnell weg.

Behauptung heimliches Zuführen von Drogen – Führerschein weg!

Wer lediglich behauptet, ihm seien heimlich Drogen zu gefügt worden, muss bei einem entsprechendem Nachweis von Drogen im Blut trotzdem seinen Führerschein abgeben, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 2 K 2644/23).

Medizinal-Cannabis-Patient darf Autofahren

Einem Medizinal-Cannabis-Patienten kann zum Führen eines Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 6 K 4574/18). Voraussetzung für eine Fahreignung sei, dass der Patient dauerhaft leistungsfähig ist, seine Grunderkrankung nicht gegen eine Fahreignung spricht und dass er das Medizinal-Cannabis verantwortlich und zuverlässig streng nach ärztlicher Anordnung einnimmt.

Täglicher Drogenkonsum schließt Fahreignung aus

Das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 1 L 3014/22.TR) hat entschieden, dass täglicher Konsum von Cannabis die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ausschließt und die Fahrerlaubnis daher zu entziehen ist. Die Fahrerlaubnis darf erst wieder erteilt werden, wenn ein Jahr Drogen-Abstinenz eingehalten wurde.

Gelegentlicher Cannabiskonsum – keine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU

Das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 3 C 13.17, 3 C 14.17, 3 C 7.18, 3 C 2.18, 3 C 8.18, 3 C 9.18) hat entschieden, dass die Behörde einem Autofahrer, der erstmals unter Cannabis-Einfluss ein Fahrzeug führte und Cannabis auch nur gelegentlich konsumiert, die Fahrerlaubnis nicht ohne weitere Aufklärung im Hinblick auf seine Fahreignung entziehen darf. In einem solchen Fall sei die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung Fahreignung des betroffenen Autofahrers angemessen. Es sei eine Prognose für die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich, ob der Autofahrer auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen werde.

Drogenkonsum - Führerschein auch bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln weg!

Eine Fahrerlaubnis wird nach der Einnahme von harten Drogen, wie Ecstasy, auch dann entzogen, wenn der Inhaber nach dem Drogenkonsum sein Auto stehen lässt und öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 1 L 1587/18.NW) im Fall eines Mannes der auf einem Konzert harte Drogen konsumiert hatte und auf seinem Nachhauseweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Bahnhof auf Drogenkonsum von der Polizei kontrolliert wurde. Dem Mann wurde mit sofortiger Wirkung seine Fahrerlaubnis entzogen. Sein Einwand, er habe den Drogenkonsum und das Autofahren zeitlich getrennt, half ihm nicht. Allein die Tatsache der Einnahme harter Drogen rechtfertigt laut Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Drogentest: Zwei mal Cannabis konsumiert- Führerschein weg!

Das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 1 K 2124/16.TR) hat kürzlich entschieden, dass es für einen Entzug der Fahrerlaubnis ausreicht, wenn ein Autofahrer zweimal Cannabis konsumiert hat. Vorausgesetzt eine Trennung von Konsum und Fahren erfolgt nicht oder der Autofahrer hat zusätzlich Alkohol getrunken oder psychoaktiv wirkende Stoffe zu sich genommen. Ein Autofahrer wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Alkohol und Drogen getestet. Der Atemalkoholtest ergab 0,8 Promille. Eine Blutprobe ergab dann später einen Promillewert von 0,45 une einen THC Wert von 2,3 ng/mL sowie einen THC- Carbonsäurewert von 46 ng/mL. Der Mann gab später vor Gericht an, er habe nur zweimal vor einer Woche auf einer Party eine Kräutermischung geraucht. Ansonsten nehme er keine Drogen, auch nicht gelegentlich. Das beurteilte das Verwaltungsgericht Trier anders. Der Autofahrer sei gelegentlicher Drogenkonsument, der zwischen Drogenkonsum und Autofahren nicht trennen könne. Zudem habe er Alkohol zu sich genommen, was sein Fahreignung ausschließe. Der THC –Wert spreche für einen regelmäßigen Drogenkonsum. Er sei bei einer einmaligen Einnahme nur 4-6 Stunden im Blut nachweisbar. Findet ein regelmäßiger Konsum statt, könnten Drogen auch bis zu 24 Stunden im Blut nachgewiesen werden. Auf keinen Fall ergebe sich hier der THC-Wert aus dem Drogenkonsum auf einer Party, die eine Woche zurück lag. Auch überschreite der THC-Wert den für gelegentlichen Drogenkonsum üblichen Grenzwert von 10 ng/mL. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 L 455/22.KO) hat klargestellt, dass ein Autofahrer, der dauerhaft mit einem Medikament versorgt wird, in dem der Wirkstoff Amphetamin enthalten ist, nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Kokain-Konsum- EU- Führerschein weg!

Ein Autofahrer mit Wohnsitz in Deutschland, der mit einer europäischen Fahrerlaubnis unter Einfluss von Kokain im deutschen Straßenverkehr unterwegs ist, muss damit rechnen, dass er das Recht von seinem EU-Führerschein Gebrauch zu machen, entzogen bekommt, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 1 L 3223/21.TR).

Konsum einer Kräutermischung mit harten Drogen- Führerschein weg!

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Aktenzeichen 1 L 669/15.TR) reicht es auch nur einmal eine Kräutermischung zusammen mit einer sogenannten harten Droge eingenommen zu haben, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Und das sogar unabhängig von der Höhe der Wirkstoffkonzentration der Drogen im Blut des Autofahrers. Das Trier Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung so: Die im Betäubungsmittelgesetz genannten Stoffe seien wegen ihrer Toxizität gefährlich und schlecht zu kontrollieren. Der Konsument wisse meist nicht, welche Substanzen in welcher Konzentration und mit welcher Wirkung er zu sich genommen hat. Daher sei er für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr schon nach einmaligem Konsum von Drogen nicht mehr in der Lage. Der Führerschein ist ihm mit Recht entzogen worden.

Amphetamine im Blut- Führerschein weg!

Ein Autofahrer, der nach einem Diskobesuch in eine polizeiliche Drogenkontrolle geriet, zeigte Anzeichen von Drogenkonsum. Es folgte eine Blutabnahme, die ergab, dass der Mann Amphetamine in der Disco eingenommen hatte. Seine Fahrerlaubnis wurde sofort eingezogen. Zu Recht, entscheid das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 994/14.NW) und begründete sein Urteil wie folgt: Schon der einmalige Konsum von Amphetaminen zeige, dass der Autofahrer nicht geeignet sei ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Ob er die Amphetamine schuldhaft zu sich genommen hat, oder ob er sie ohne sein Wissen ins Glas geschüttet bekam, ist für das Gericht unerheblich.

Mangelhafte Trennung von Autofahren und Drogenkonsum- Führerschein weg!

Kriegt ein Autofahrer seinen Cannabiskonsum nicht im erforderlichen Maß vom Autofahren getrennt, ist er seinen Führerschein los. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 3 C 3.13) und stellte fest, dass Cannabiskonsum und Autofahren im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung nur dann ausreichend getrennt werden, wenn durch den gelegentlichen Drogenkonsum seine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Im zugrundeliegenden Sachverhalt war bei einem Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Drogentest gemacht worden. Die Blutprobe des Mannes ergab einen Wert von 1,3 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser THC-Wert spricht laut Gericht dafür, dass der Mann Cannabiskonsum und Autofahren nicht hinreichend trennen kann. Seine Fahrerlaubnis wurde daher zu Recht eingezogen.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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