Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Schnee und Eis – Wer muss wann und wo streuen und schippen?

Schnee und Eis – Wer muss wann und wo streuen und schippen? © mko - topopt
Im Winter müssen Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis befreit werden. Doch was gilt für Privatstraßen und verkehrsberuhigte Zonen? Müssen Mieter auch bei gesundheitlichen Problemen Schnee schippen? Und zu welcher Zeit endet die Räumpflicht? Gut zu wissen, wer wann und wo verpflichtet ist Winterdienst zu schieben.

Wer muss Schnee schippen?

Grundsätzlich ist der Winterdienst nach den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer Sache der Kommunen. Diese haben den Winterdienst aber in der Regel per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Im Mietverhältnis wird der Winterdienst gewöhnlich vom Vermieter auf den Mieter übertragen. Das kann per Mietvertrag geschehen. Laut Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 210 C 107/10) kann der Winterdienst aber nicht per Hausordnung geregelt werden. Gut zu wissen: Nicht nur die Erdgeschossmieter sind zum Winterdienst verpflichtet. Diese Pflicht muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen 221 C 170/11) gerecht unter allen Mietern aufgeteilt werden. Gibt es aber eine mietvertragliche Pflicht für den Erdgeschossmieter den Winterdienst durchzuführen, dürfen die Kosten dafür nicht auf alle Mieter umgelegt werden, so das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen 48 C 1463/20). Bei gesundheitlichen Problemen kann ein Mieter von der vertraglichen Pflicht zum Winterdienst befreit sein, wenn er diese Arbeiten nicht mehr selbst erledigen kann und auch keinen Dritten findet, der zur Übernahme des Winterdienst bereit ist. Dies entschied das Landgericht Münster (Aktenzeichen 8 S 425/039). Auch das Amtsgericht Hamburg-Altona (Aktenzeichen 318A C 146/06) hielt die mietvertragliche Übertragung des Winterdienstes auf eine 80jährige Mieterin mit gesundheitlichen Problemen für unwirksam. Allerdings muss ein Mieter seiner Räumpflicht auch nachkommen, wenn er etwa aufgrund eines Urlaubs abwesend ist. Er muss in diesem Fall eine Vertretung sicher stellen, die seinen Winterdienst übernimmt. Doch auch wenn der Winterdienst auf eine Fachfirma übertragen wurde, muss der Mieter zum Schneebesen greifen und den Winterdienst selbst erledigen, wenn die Fachfirma nicht tätig wird, so das Landgericht Köln (Aktenzeichen 15 O 169/23). Wichtig: Der Vermieter muss regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst korrekt vom Beauftragten durchgeführt wird. Kommt es zu einem Glätteunfall muss der Vermieter nachweisen, dass er seine Überwachungspflicht erfüllt hat.

Wo müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Der Winterdienst betrifft nur den Gehweg, Eingangsbereich und Zufahrt vor dem eigenen Grundstück sowie Privat- oder Anliegerstraßen, bei denen kein kommunaler Winterdienst durchgeführt wird. Hier reicht ein geräumter Streifen von ungefähr 1,20 m Breite, so das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 6 U 2404/00). Der Weg zu den Mülltonnen oder Parkplätzen muss ungefähr mit einer Breite von einem halben Meter frei geräumt sein, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 23 U 195/00). In einer verkehrsberuhigten Zone, in der Gehweg und Fahrbahn nur optisch getrennt sind, betrifft die Winterpflicht nur den Teil der Straße, der von Fußgängern benutzt wird. Dies entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 4 U 57/16).

Wann und wie oft muss der Winterdienst erledigt werden?

In den meisten Fällen regelt eine kommunale Satzung, wann eine Räum- und Streupflicht besteht. Es hat sich eingebürgert, dass werktags zwischen 7 und 20 Uhr Schnee geschippt werden muss. Bei starkem Schneefall muss nicht andauernd Schnee gefegt werden. Es reicht, wenn dies erledigt wird sobald der Schneefall etwas nachgelassen hat, so das OberlandesgerichtCelle (Aktenzeichen 9 U 220/03). Laut Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 21 U 56/22) gilt die Pflicht zum Winterdienst erst bei ernsthafter lokaler Glätte. Eine allgemeine Glätte begründet noch keine Winterdienstpflicht. Wichtig ist bei Wintertemperaturen immer wieder eine Streukontrolle durchzuführen. Unterlässt der für den Winterdienst Verantwortliche diese Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte, haftet er im vollen Umfang für Unfälle, die aufgrund der Glätte entstehen. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 154 C 20100/17). Übrigens: Streugut muss nicht nach jedem Streuen sofort wieder vom Gehweg oder der Straße beseitigt werden. Gerade ein Salz-Splitt-Gemisch wird auch zur Vermeidung von Glättebildung gegen künftigen Schneefall ausgebracht. Stürzt ein Fußgänger oder Fahrradfahrer aufgrund des Streuguts, haftet nicht der Streupflichtige, entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 7 U 25/19).

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.235294117647059 / 5 (17 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Wissen Aktuell , 04.10.2023
Buntes Herbstlaub ist schön anzusehen - für Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer kann es sich aber schnell zu einer Rutschpartie entwickeln und so für Unfälle sorgen. Für Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Straßen sind die Kommunen verantwortlich. Doch wo und wann muss die Kommune Laub fegen? Und kann sie ihre Pflicht zur Laubbeseitigung auch auf Privatleute übertragen?
3.5 / 5 (6 Bewertungen)
Steuerrecht , 18.01.2016
Der Winter hat mittlerweile auch in tieferen Regionen in Deutschland mit Eis und Schnee Einzug gehalten. Immobilienbesitzer sind jetzt wieder in der Pflicht die winterlichen Gehwege zu räumen. Gut zu wissen: Wer ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat, kann die finanziellen Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer absetzen.
5.0 / 5 (1 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 06.02.2018 (Update 26.04.2024)
Wenn Mieter die alljährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist damit häufig eine Aufforderung eine saftige Nachzahlung zu leisten verbunden. Das führt nicht selten zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Hier einige Tipps, auf was Mieter bei der Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.
3.730769230769231 / 5 (26 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 30.07.2015 (Update 01.03.2024)
Fehlbuchungen oder Zahlungsschwierigkeiten – es gibt viele Gründe warum die Miete nicht pünktlich auf dem Konto des Vermieters verbucht wird. Stellt sich heraus, dass der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten ist, sollten Vermieter genau wissen, was es jetzt zu tun gilt.
3.1176470588235294 / 5 (17 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 17.07.2018 (Update 05.03.2024)
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt. Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern. Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!
3.2888888888888888 / 5 (45 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 15.02.2019 (Update 23.02.2024)
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter. Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden? Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
3.5789473684210527 / 5 (19 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 11.10.2021 (Update 29.03.2023)
Wohnungstür zu und ab in den Urlaub – das funktioniert für Mieter so einfach nicht. Auch während einer Urlaubsreise hat der Mieter Pflichten aus seinem Mietverhältnis zu erfüllen. Welche Pflichten sind das? Müssen Strom und Wasser abgestellt werden?
3.423076923076923 / 5 (26 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 27.03.2017 (Update 02.02.2023)
Bei der formularmäßigen Übertragung von Schönheitsreparaturen in Mietverträgen ist Vorsicht geboten. So entschied der Bundesgerichtshof jüngst, dass ein Vermieter bei unterlassenen Schönheitsreparaturen fiktiven Schadensersatz vom Mieter verlangen kann.
3.111111111111111 / 5 (9 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 07.12.2017 (Update 17.01.2024)
Wann muss der Vermieter dem Mieter den Schlüssel für seine angemietete Wohnung übergeben? Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten? Darf der Mieter einfach das Türschloss wechseln? Wer trägt die Kosten beim Schlüsselverlust?
3.3636363636363638 / 5 (22 Bewertungen)
Wissen Aktuell , 10.01.2020 (Update 29.12.2023)
Weihnachten und Silvester in den verschneiten Bergen zu verbringen- ein Traum vieler Winterurlauber. In tiefer gelegenen Skiorten kann der Schnee aber auch schon mal ausbleiben. Können enttäuschte Winterurlauber in diesem Fall vom Reiseveranstalter Geld zurück verlangen?
3.75 / 5 (4 Bewertungen)
Mit Schnee und Eis hat der Winter weite Teile von Deutschland noch fest im Griff. Der Räum- und Streupflicht bei schnee- und eisglatten Gehwegen werden Hauseigentümer nur mit dem richtigen Streumittel gerecht.
3.0 / 5 (1 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Cnud Hanken
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dohuser Weg 5
26409 Wittmund
Fachanwalt Frank Baranowski
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160 (Kaisergarten)
57072 Siegen
Fachanwalt Michael Heinz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ebertallee 1
22607 Hamburg
Fachanwalt Dirk Wandner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Domplatz 30
99084 Erfurt
Fachanwalt Marco Tänzer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Straße der Nationen 108
09111 Chemnitz
Fachanwalt Nima Daryai
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
Fachanwalt Gunther Hildebrandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Walterstraße 26
12051 Berlin
Fachanwalt Matthias Rummler
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rotter Bruch 4
52068 Aachen
 Renate Kränzle-Fronek
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ostendstraße 196, Gebäude D
90482 Nürnberg
Fachanwalt Jan Steinmetz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breite Straße 54
39576 Stendal
Fachanwalt Markus Manger
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Agnesstraße 1 - 5
80801 München
Fachanwalt Christian Schneider
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kesselgasse 5
53111 Bonn
Fachanwalt Johannes Will-Fuchs
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hauptbahnhofstraße 2
97424 Schweinfurt
Fachanwalt Adrian Weyde
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gotthilf-Bayh-Strasse 1
70736 Fellbach
Fachanwältin Katharina von Morstein
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Fachanwältin Verena Graf-van Geldern
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bottroper Straße 175
46117 Oberhausen
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.