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Gunther Hildebrandt
Gunther Hildebrandt

Fachanwalt Gunther Hildebrandt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Gunther Hildebrandt ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist ausschließlich auf das Immobilienrecht und die damit in Verbindung stehenden Rechtsgebiete spezialisiert. Der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstreicht seine Kompetenz in diesem Bereich.

Seinem beruflichen Selbstverständnis zufolge begreift er sich als Dienstleister für seine Mandanten. Sie werden persönlich, sachkundig und zeitnah beraten. Er vertritt ihre Interessen mit Nachdruck und Durchsetzungsfähigkeit vor allen deutschen Gerichten.

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Kanzlei
Anwaltskanzlei Hildebrandt
Anschrift
Walterstraße 26
12051 Berlin
030 - 233 67 99 0
030 - 233 67 99 1
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Rechtsanwalt Gunther Hildebrandt

Büro Berlin-Steglitz-Zehlendorf:
Maulbronner Ufer 44, 12247 Berlin, Telefon 030 / 774 10 53, Telefax 030 / 774 30 51, eMail steglitz@kanzleihildebrandt.de.

Büro Berlin-Neukölln:
Walterstr. 26, 12051 Berlin, Telefon 030 / 233 67 99-0, Telefax 030 /
233 67 99-1, eMail neukoelln@kanzleihildebrandt.de.

Internet: www.kanzleihildebrandt.de.

Steuernummer: 16/346/00891.

Rechtsanwalt Gunther Hildebrandt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Telefon: (030) 306931-0, Telefax:
(030) 306931-99, www.rak-berlin.de, e-mail: info@rak-berlin.de.

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwalt Gunther Hildebrandt ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.

Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und die Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die aktuellen Gesetzestexte sind unter www.brak.de abrufbar.

Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Daten zur Haftpflichtversicherung: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft, Am Karlsbad 4-5, 10913 Berlin.
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