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Haltung, Zucht, Haftung: Rechtsprobleme rund um den Hund

Haltung, Zucht, Haftung: Rechtsprobleme rund um den Hund © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Ein Hund ist für viele Menschen nicht einfach nur ein Haustier, er ist ein bester Freund und Weggefährte. Ob Beißattacken, Leinenzwang, Lärm durch Bellen oder Zuchttauglichkeit - Anlass für Streitigkeiten rund um den Vierbeiner gibt es viele. Hundebesitzer sollten daher ihre Rechte und Pflichten kennen.

Mehrere Beißvorfälle können zum Hundehaltungsverbot führen

Kommt es bei einem Hund zu mehreren Beißvorfällen rechtfertigt das eine erweiterte Hundehaltungsuntersagung, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 5 A 3146/21). Beißt ein Hund einen Menschen zeugt das von gesteigerter Aggressivität des Hundes und begründet eine Erhöhung der Hundesteuer, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 9 LA 89/23).

Hunderangelei:Wer haftet bei Hundebiss, wenn nicht geklärt werden kann, wer gebissen hat?

Kommt es zwischen zwei Hunden zu einer Rangelei und kann im Nachhinein nicht geklärt werden, welcher Hund gebissen hat, haften beide Hundehalter, wenn sie in die Hunderangelei eingegriffen haben, so das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 O 38/21).

Lärm von Hundespielplatz müssen Anwohner dulden

Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 24 K 148.19) hat entschieden, dass Anwohner den Lärm von einem Hundespielplatz in einem Wohngebiet ertragen müssen, solange die zulässigen Immissionswerte nicht überschritten werden.

Hundehalter haftet für Sturz einer Katzenhalterin

Ein Halter eines Hundes haftet für den Sturz einer Katzenhalterin, die ihrer Katze bei einem Angriff durch einen Hund helfen wollte, in den Kampf eingriff und dabei stürzte. Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 4 U 249/21) hat sich mit dem Angriff auf die Katze eine tiertypische Gefahr verwirklicht.

Fahrradfahrer stürzt wegen losgerissenem Hund

Ein Fahrradfahrer, der aufgrund eines sich losreißenden Hundes stürzt und sich dabei verletzt, bekam vom Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 11 U 89/21) 7.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Hundebiss nach Streicheln – Kein Mitverschulden des Geschädigten

Eine Frau, die von einem ihr bekannten und vertrauten Rottweiler ins Ohr gebissen wurde, erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 9 O 42/21). Der Umstand, dass die Frau den Hund vor dem Biss am Kopf gestreichelt hat, ist ihr nicht als Mitverschulden zu zurechnen.

Einstufung als großer Hund

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 5 B 1312/21) ist für die Einordnung eines Hundes als „großer“ Hund allein die Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg entscheidend. Die Rasse und Auffälligkeiten sind kein Maßstab.

Keine eigene schadensmindernde Tiergefahr nach Hundebiss

Der Halter eines angeleinten Weimaraner Rüden muss sich die eigene sog. Tiergefahr nicht anrechnen lassen, wenn sein ansonsten unauffälliger Hund plötzlich von einem anderen Hund, der sich von der Leine losriss, gebissen wurde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 11 U 34/21). Er erhält vollumfänglichen Schadensersatz.

Leinenzwang-Anordnung muss Hundeauslaufbereiche ausweisen

Wird von der Behörde ein Leinenzwang für einen Hund angeordnet, muss in dieser Anordnung stehen, wo es ausgewiesene Hundeauslaufbereiche gibt, entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 6 L 557/21).

Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet

In einem Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet dürfen nur maximal zwei Hunde gehalten werden. Dies stellt das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 7 L 3342/21.TR) klar und bestätigt damit eine Nutzungsuntersagungsverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich.

Hundehalterin muss Hunde wegen schlechtem Pflegezustand abgeben

Eine Hundehalterin, die mehr als 20 Hunde in ihrer 70 qm großen Wohnung hielt und diese nicht regelmäßig ausführte, muss die Hunde aufgrund ihres schlechten Pflegezustands abgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen (Aktenzeichen 4 L 3924/21.GI).

Hundetagesstätte muss Auskunft über Hundehalter geben

Ein Hundehalter hat gegenüber der Hundetagesstätte einen Anspruch auf Namen und Kontaktdaten des Hundehalters, von dessen Hund der eigene Hund gebissen wurde. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 159 C 8382/20).

Hundehalter scheitert nach Hundesbiss mit Schmerzensgeldklage vor Gericht

Der Klassiker: Ein Hund biss den Postboten in den Oberschenkel. Daraufhin wurde gegen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Aus diesem Grund forderte dieser 8.000 Euro Schmerzensgeld vom Postboten, da sein Hund diesen nicht gebissen, sondern nur gezwackt habe. Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 7 O 410/19) wies die Klage aufgrund der Beweislage ab.

Hundehalter haftet auch bei Gefälligkeitsspaziergängen!

Geht eine Person aus Gefälligkeit mit einem fremden Hund spazieren, haftet der Hundehalter auch in diesem Fall für Schäden, die die Person beim Gassi-gehen erleidet, stellt das Landgericht Coburg (Aktenzeichen 22 O 718/19) klar.

Missachtung des Maulkorbzwangs führt zu Hundehaltungsverbot!

Besitzer eines Kangals, der mehrfach gegen den angeordneten Maulkorbzwang verstoßen hat, muss die Wegnahme seines Hundes dulden, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen (Aktenzeichen 1 B 55/21).

Leinenzwang nach Hundesbiss zulässig!

Das Verwaltungsgericht Göttingen (Aktenzeichen 1 B 3/21) hält den angeordneten Leinenzwang für einen Schäferhund, der einen vorbeifahrenden Radfahrer biss, für zulässig. Es sei auch in Zukunft davon auszugehen, dass der Hund sich Menschen gegenüber weiter so verhalten werde.

Angefahrener Hundewelpe: 20.000 Euro Schadensersatz !

Der Halter eines vier Monate alten Hundewelpen erhält 20.000 Euro Schadenersatz für die Kosten einer Physiotherapie, die bei seinem Hund notwendig war, nachdem ihn ein Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit angefahren hatte. Dies entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen 20 O 5615/18).

Angriff durch nicht angeleinten Hund – Körperverletzung!

Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 5 Ns 112/20) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Angriff eines nicht angeleinten Schäferhundes als fahrlässige Körperverletzung mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Der Hund war unangeleint vom Grundstück des Hundehalters auf die Straße gelaufen und sprang eine Passantin an, die zu Fall kam. Laut Gericht hätte der Hundehalter einen Hund, der nicht aufs Wort hört, nur angeleint aus dem Hauseingang rauslassen dürfen.

Wann muss Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Folgen eines Hundebisses zahlen?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann in ihren AGBs regeln, dass sie bei einer bewussten Pflichtverletzung eines Hundehalters nicht für die Folgen eines Hundebisses aufkommen muss. Eine bewusste Pflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn eine Hundehalterin mit ihrem angeleinten Hund auf einen Spielplatz geht, auf dem Hunde verboten sind, sie das aber nicht weiß und es dort zu einem Bissunfall mit einem Kind kommt. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 7 U 47/19).

Training in Hundeschule nur bei nachgewiesenem Impfschutz

Eine Kommune darf bestimmen, dass eine Hundeschule nur betrieben werden darf, wenn alle Hunde, die dort trainiert werden, nur unter der Bedingung am Training teilnehmen dürfen, dass sie eine Impfbescheinigung gegen bestimmte Krankheiten vorgelegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 23 K 19307/17).

Keine Haftung für Reitunfall beim Einsatz einer Hundepfeife

Ein Hundehalter haftet nicht dafür, dass aufgrund seines Gebrauchs von einer Hundepfeife zwei Pferde mit ihren Reitern durchgehen und es zu einem Unfall kommt. Die Pfiffe mit der Hundepfeife sind laut Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 200/16) eine angemessene Reaktion, um den Hund von den herannahenden Pferden zurück zu holen. Das Durchgehen der Pferde sei nicht nachweisbar auf den Hund zurück zu führen.

Mitverschulden des Hundebesitzer bei einer Hunderangelei

Eine Hundebesitzerin, die sich bei einer Hunderangelei zwischen ihrem und einem fremden Hund verletzte, ist zu 80 Prozent mit schuld, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 114/19). Die Frau müsse sich zum einen die Tiergefahr ihres Hundes anrechnen lassen. Zum anderen sei es in einem hohen Maß leichtfertig sich ohne Schutz in die Rangelei zweier angriffslustiger Hunde einzumischen.

Wann ist ein Hund ein „gefährlicher Hund“?

Bullterrier gelten nach dem Landeshundegesetz NRW als gefährliche Hunde. Die Rasse „Miniatur Bullterrier“ ist kein gefährlicher Hund, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 5 A 3227/17, 5 A 1631/18). Die Abgrenzung werde in erster Linie nach der Widerristhöhe gemacht sowie anhand weiterer Kriterien. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 12 B 11/20) hat bestätigt, dass die Hunderasse "Olde English Bulldog" als gefährliche Hunde einzustufen ist. Auch ein American Bully ist gefährlicher Hund, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 37 K 517/20).

Sturz bei Hundegetümmel- Halter haftet!

Treffen mehrere Hunde zusammen und springen dabei unkontrolliert hin und her, handelt es sich dabei um eine typische Verhaltensweise des Tieres, für die sein Halter haften muss, wenn dadurch Schäden verursacht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 12 U 249/18) im Fall einer Hundehalterin, die während eines sog. Hundegetümmels stürzte und sich verletzte. Der Halter des Hundes, der das Hundegetümmel verursachte, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Kein Hundegebell während der Nachtruhe

Ein Hundebesitzer muss das Bellen seiner Hunde zu Ruhe- und Nachtzeiten vollständig unterbinden, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 8 L 111/20.TR). Gelegentliches Hundegebell sei von Nachbarn zu ertragen, aber ständiges Bellen sei eine Lärmbelästigung, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann und muss daher auch außerhalb der Ruhezeiten vom Hundebesitzer auf ein Höchstmaß begrenzt werden.

Beißvorfall: Maltesermischling darf als gefährlicher Hund eingestuft werden

Auch ein kleiner Maltesermischling kann als „gefährlicher Hund“ im Sinne des Gesetzes eingestuft werden, wenn er ohne eine vorherige Provokation ein Kind beißt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 8 L 4009/19.TR) und stellte klar, dass allein die Größe des Hundes kein Maßstab für die Einstufung seiner Gefährlichkeit ist.

Hundehalter haftet nicht bei unvorhersehbarem Verhalten

Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 8 O 1022/19) schließt eine Haftung des Hundehalters aus, wenn die Reaktion des Hundes beim Aufeinandertreffen mit einem anderen Hund nicht vorhersehbar war. Im konkreten Fall traf die Besitzerin eines Terriers beim Spaziergang auf einen Rottweiler. Der angeleinte Terrier lief vor Aufregung mehrfach um sein Frauchen, die Leine wickelte sich um ihre Beine und sie stürzte. Dafür kann laut Gericht nicht der Halter des Rottweilers verantwortlich gemacht werden. Seine bloße Anwesenheit reiche für eine Halterhaftung nicht aus.

Abwägung des Verschuldens bei Beißerei unter Hunden

Kommt es bei einer Rangelei zwischen zwei Hunden dazu, dass ein Hund das Herrchen des anderen Hundes beißt, haftet der Hundehalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der gebissene Hundehalter muss sich aber die Tiergefahr seines eigenen Hundes anrechnen lassen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Hundetrainer darf Hund keine erheblichen Schmerzen bei der Ausbildung zufügen

Das Tierschutzgesetz verbietet es, dass Hunden im Rahmen ihrer Ausbildung von einem Hundetrainer erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das stellt das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 4 Rb 15 Ss 1089/18) in einer Entscheidung klar. Im zugrundeliegenden Fall schlug ein Hundetrainer und Inhaber einer Hundepension mehrfach Hunde auf den Kopf, weil sie bellten. Zudem brachte er drei Hunde in einem Keller ohne natürliches Licht unter. Die Tiere waren an Heizkörpern fixiert oder wurden in Transportboxen gehalten. Er wurde dafür wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Zu Recht, empfand das Oberlandesgericht Stuttgart. Nach der Tierschutzverordnung dürfen Hunde nur in Räumen mit natürlichem Licht gehalten werden, die eine ausreichende Größe besitzen. Sie dürfen nur mit einer Laufvorrichtung angebunden werden, die einen ausreichenden Bewegungsspielraum erlaubt. Die Schmerzen und Leiden, die der Hundetrainer den Hunden zugefügt hat, waren laut Gericht erheblich und nicht durch erzieherische Maßnahmen gerechtfertigt.

Kein Schadensersatz für verletzten Hund nach Überlassen an Dritte zum Spielen

Ein Hundehalter, der einem Dritten erlaubt mit seinem Hund Ball zu spielen, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich der Hund beim Spielen verletzt und diese Verletzung ein gänzlich unwahrscheinliches Ereignis ist. Diese entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 6 U 166/18). Im zugrundeliegenden Fall erlaubte eine Hundehalterin einer Bekannten mit ihrem einjährigen Hund Ball zu spielen. Nach einer halben Stunden Ballspiel sprang der Hund in die Luft und kam mit seinem gesamten Gewicht auf einem hinteren linken Bein auf, welches daraufhin brach. Dies sei nicht der Ballwerferin zu zurechnen, entschied das Gericht. Sie habe davon ausgehen können, dass der Hund aufgrund seiner körperlichen Beschaffenheit dieses Ballspiel ohne Probleme durchführen konnte. Die Verletzung des Hundes sei gänzlich unwahrscheinlich gewesen. Die Hundehalterin habe das Ballspiel erlaubt und müsse sich daher das Verhalten ihres Hundes zu rechnen lassen.

Herausgabe eines in Pflege gegebenen Hundes nur gegen Erstattung der Kosten

Die Kosten für den Tierarzt, Physiotherapie, Medikamenten oder Fellpflege für einen in Pflege gegebenen Hund muss von der ursprünglichen Eigentümerin gezahlt werden, bevor der Hund herausgegeben werden muss. Dies entschied das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 20 C 224/17) und verurteilte die Hundebesitzerin zur Zahlung von rund 430 Euro. Futterkosten muss die Hundebesitzerin nicht zahlen, da dies gewöhnliche Erhaltungskosten seien.

Bewährungsstrafe wegen Hundebiss

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 813 Ds 274 Js 193453/18) verurteilte eine Hundebesitzerin, deren 64 kg schwerer Boxer ein Kind gebissen hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten, weil sie ihre Begleitung anstiftete vor Gericht zu bestätigen, dass ihr Hund angeleint war, obwohl dies nicht stimmte. Die Frau hatte vor Gericht angegeben, ihr Hund habe sich plötzlich von der Leine gerissen und das Kind in den Oberschenkel gebissen. Ihre Begleitung bestätigte den Vorfall zunächst so vor Gericht. Als sie über die Folgen eines Meineides aufgeklärt wurde, revidierte sie ihre Aussage und gab an, dass der Boxer zu keinem Zeitpunkt angeleint war. Die Hundebesitzerin wurde vom Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt und muss als Bewährungsauflage einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Angeleinte Hunde dürfen nur außerhalb der Badesaison ans Wasser

Nach dem Berliner Hundegesetz dürfen Hunde nicht an öffentlichen Badestellen mitgeführt werden. Unter öffentlichen Badestellen versteht das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 23 K 495.15) alle für die Allgemeinheit zugänglichen Bereiche des Ufers eines Badegewässers. Überall wo Menschen baden gehen, dürfen Hunde daher nicht mitgeführt werden. Der Leinenzwang für Berliner Hunde ergebe sich aus der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewalds. Außerhalb der Badesaison gebe es aber keine typischen Konflikte zwischen Hunden und Badenden, so das Gericht.

Unangeleinter Hund im Jagdrevier – Bußgeld fällig!

Wer seinen Hund ungesichert in einem Jagdrevier laufen lässt , riskiert ein Bußgeld. Dies mussten zwei Hundehalterinnen vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 1123 OWi 237 Js 220488/17) erfahren. Die Frauen hatten zehn Hunde am Ufer eines Sees ungesichert laufen lassen. Die Hunde jagten laut Zeugenaussage einen Schwan, der von ihnen letztendlich auch gerissen wurde. Das Amtsgericht München verurteilte die Frauen zu einem Bußgeld von 200 Euro, da es sich bei dem Uferbereich um ein Jagdrevier handelte und die Hundehalterinnen es bewusst in Kauf nahmen, dass die Hunde unbeaufsichtigte Wildtiere jagten.

Hund veranstaltet Kleintiermassaker – Feststellung der Gefährlichkeit rechtmäßig

Ein Hund tötete siebzehn Kleintiere in einem Kleintierzwinger. Das reicht aus um die Gefährlichkeit des Hundes feststellen zu lassen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 L 4205/16) nachdem sich der Hundebesitzer gerichtlich gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt gewandt hatte.

Gefährlicher Hund darf sichergestellt werden

Wer einen gefährlichen Hund halten will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes darf einer Person versagt werden, die ein solches Tier zur Vermeidung eines Tierheimaufenthalts von einem Hundehalter ohne Erlaubnis übernimmt, dieser jedoch weiter eine Einwirkungsmöglichkeit auf den Hund behält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz ( Aktenzeichen 1 L 72/15.MZ).

Zuchttauglich, oder nicht?

Ein sechs Jahre alter Boxer Rüde nahm an einer Körung in einem Boxerclub statt. Eine Körung dient zur Auswahl von Tieren einer bestimmten Rasse, die für die Zucht geeignet sind. Bei dieser Körung wurde dem Boxer-Rüden Hero die Zuchttauglichkeit versagt. Die Körmeisterin stellte fest, dass ein Hoden von Hero nicht vollständig im Hodensack liegt. Daher wurde die Disqualifikation ausgesprochen. Der Hund gilt als zuchtuntauglich. Gegen diese Entscheidung klagte der Hundebesitzer. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 132 C 14358/12) beauftragte daraufhin einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass bei Hero mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein sogenannter Hodenabstieg (Kryptorchismus) vorliegt. Da der Rüde älter als sechs Monate sei und der betroffene Hoden sich in seiner Größe nicht vom linken Hoden unterscheide, sei es ausgeschlossen, dass der rechte Hoden in den Leistenkanal zurück verlagert werden könne. Die Lageveränderung sei am wahrscheinlichsten durch eine kurzzeitige Kontraktion des Cremastermuskels aufgrund von Stress oder Angst bei der Untersuchung erfolgt. Das Gericht folgte dem Sachverständigen, dass kein krankhafter Hodenmangel vorliege, so dass ein Zuchtausschluss zur Verhinderung der Weitervererbung nicht angezeigt sei.

Züchter kann Hodenuntersuchung beim Hund eines Konkurrenten nicht erzwingen

Ein Hundezüchter kann bei Zweifeln an der Zuchtfähigkeit eines Hundes von einem Konkurrenten keine Hodenuntersuchung bei dem Tier erzwingen, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen 28 O 438/18). Im Rahmen einer Hundeschau war dem konkurrierenden Hundezüchter aufgefallen, dass der Mops seines Konkurrenten nur einen Hoden im Hodensack hatte und damit nicht zuchtfähig war. Dies wollte er vom Hundezüchterverein durch eine entsprechende tierärztliche Untersuchung des Hundes bestätigt wissen. Nach Auffassung des Landgerichts kann der Hundezüchter dies nicht aus Rechten seiner Vereinsmitgliedschaft verlangen. Ihm stehe kein Klagerecht zu, da die Zuchtzulassung eines Hundes keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein sei.

Steuer: Wann ist ein Hundezüchter Unternehmer?

Das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 5 K 3037/19 U) hat entschieden, dass eine Hundezüchterin, die in ihrem Privathaus Hunde züchtet und diese im Internet zum Kauf anbietet, umsatzsteuerpflichtig ist, da sie eine wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung ausübt und es sich nicht um bloße Liebhaberei handelt.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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