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Ausweisung eines Ausländers wegen Sexualstraftat

Ausweisung eines Ausländers wegen Sexualstraftat © mko - topopt
Ein in Deutschland aufgewachsener Ausländer, der eine schwere Sexualstraftat begangen hat, die sein frauenverachtendes Weltbild wiederspiegelt, darf aus Deutschland ausgewiesen werden, entschied jüngst das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Der türkischstämmige Mann war im Alter von sieben Jahren mit seiner Familie nach Deutschland eingereist. Im Alter von 19 Jahren wurde er nun wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilte. Er hat zusammen mit zwei weiteren Jugendlichen eine 16jährige unter Alkohol gesetzt und sie dann in einem Parkhaus so schwer sexuell missbraucht, dass das Mädchen mehrfach am Unterleib operiert werden musste. Das stark bultende Mädchen ließen die jungen Männer im Parkhaus hilflos zurück. Die Kommune lehnte daraufhin eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Türken aus generalpräventiven Gründen ab. Seine hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 7 A 10866/18.OVG) bestätigte das besonders schwerwiegende Interesse des Staates an der Ausweisung des Mannes. Generalpräventive Aspekte können eine Ausweisung begründen, wenn dies bezweckt, dass sich andere Ausländer ordnungsgemäß verhalten und von vergleichbaren Delikten abgehalten werden. Hierbei spiele die Einstellung des Täters zu Frauen eine wichtige Rolle. Das ebenfalls türkische Opfer ist in seinen Augen eine Schlampe, weil sie sich nach westlicher Mode anzieht und schminkt. Aus diesem Grund wurde sie als Opfer ausgesucht. Dies zeugt nach Ansicht des Gerichts von einem archaischen Frauenbild, dass mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist. Frauen und Männer sind gleichberechtigt und in ihrer Würde unantastbar. Die Ausweisung des Mannes sei aufgrund seiner Wertevorstellung zur Verhinderung weiterer schwerer Straftaten gerechtfertigt. Zudem zeige sie anderen ausländischen Männern, dass eine solche Tat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch zu einer Ausweisung aus Deutschland führen kann.

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