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Unschuldig im Gefängnis – 60.000 Euro Schmerzensgeld von Gutachterin

Unschuldig im Gefängnis – 60.000 Euro Schmerzensgeld von Gutachterin © mko - topopt
Ein mittlerweile pensionierter Bundeswehrbeamter saß unschuldig wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Pflegetochter 683 Tage im Gefängnis. Weil das zur Verurteilung führende psychologische Gutachten nicht den wissenschaftlichen Standards entsprach, wurde die Gutachtern nun zu 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Ein weiteres Gutachten in der zweiten Instanz zeigte, dass das erste Gutachten von der Gutachterin grob fahrlässig erstellt wurde. Es hatte die vom Bundesgerichtshof im Jahr 1999 aufgestellten Anforderungen an ein aussagepsychologisches Gutachten nicht beachtet. Die Einschätzung des ersten Gutachtens, dass die Belastungszeugnis mit hoher Wahrscheinlichkeit als glaubhaft einzuschätzen sei, war somit nicht mehr haltbar. Der Bundeswehrbeamte hätte daher nicht unschuldig wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Pflegetochter verurteilt werden dürfen.

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