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Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen Rasern?

Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen Rasern? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Spontane Beschleunigungsrennen in der Stadt nach einem Stopp an der Ampel oder organisierte Autorennen auf der Autobahn – die Folgen der illegalen Autorennen sind nicht selten Schwerverletzte oder sogar Tote. Welche Strafen drohen Rasern? Wann müssen sie mit einem Führerscheinentzug rechnen?

Illegale Autorennen erfüllen einen Straftatbestand

Seit Mitte Oktober 2017 gibt für illegale Autorennen einen eigenen Straftatbestand mit effektiveren Sanktionsmöglichkeiten. Vorher konnten illegale Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen verfolgt werden. Der Gesetzgeber will damit gegen die Raser-Szene vorgehen, die verbotene Autorennen als Freizeitspaß veranstaltet. Das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvL 1/20) hat entschieden, dass das Sanktionieren von Einzelrennen, bzw. Alleinrennen, im Straftatbestand des § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Rasern drohen empfindliche Strafen

Strafbar sind die Ausrichtung, Durchführung oder Teilnahme an einem verbotenen Autorennen. Geahndet werden illegale Autorennen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Entsteht ein schwerer Personenschaden aufgrund des verbotenen Autorennens ist bis zu zehn Jahren Haft möglich. Zudem können die Fahrzeuge und die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Auch der Versuch ein verbotenes Autorennen durchzuführen ist schon strafbar. So wurde ein BMW-Fahrer, der sich mit der Polizei ein Autorennen lieferte, vom Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 975 Ds 3230 Js 217464/21) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Aktenzeichen 3 Ss 25/21) muss für eine Strafbarkeit eines illegalen Kraftfahrzeugrennens nicht die technische Höchstgeschwindigkeit erreicht werden. Das Landgericht Augsburg verurteilte einen Raser wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer mehr als sechsjährigen Haftstrafe.

Auch einzelne Raser fallen unter den Straftatbestand

Ebenfalls strafbar machen sich einzelne Raser, die sich im Straßenverkehr verhalten als würden sie an einem Rennen teilnehmen. Damit will der Gesetzgeber dem Trend entgegen wirken, wonach Raser ihre Fahrt aufnehmen und ins Internet stellen.

Flucht vor Zivilstreife ist illegales Autorennen

Auch die Flucht vor einer Zivilstreife kann als illegales Autorennen gewertet werden und ist damit strafbar, entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen III-1 RVs 45/20). Der sog. Raser-Paragraf umfasse nicht nur ein Autorennen von mehreren Autos, sondern finde auch Anwendung, wenn nur ein Fahrzeug groß verkehrswidrig und rücksichtlos die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreite. Auch das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 13 Ns 16/20) stellt in einem Urteil klar, dass die Flucht vor der Polizei als illegales Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Damit sei der Straftatbestand der Teilnahme an einem – unter Beteiligung zweier Fahrzeuge veranstalteten – tatsächlichen Kraftfahrzeugrennen erfüllt. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 1 Ss 199/22) handelt es sich bei der Flucht vor der Polizei nicht um ein Kraftfahrzeugrennen, wohl aber um ein strafbares Einzelrennen.

Urteil: Freiheitsstrafe für Autoraser

Ein Autoraser, der bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei mit Tempo 250 einen Unschuldigen tötete, muss wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für sieben Jahre ins Gefängnis. Diese Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (Aktenzeichen 9 Ks 11/19) ist rechtskräftig. Tötungsvorsatz und Mordmerkmale wurden vom Gericht nicht angenommen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 4 StR 511/20) hat in einem Raser-Fall vor dem Landgericht Arnsberg die Verurteilung eines Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und eines weiteren Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten bestätigt.

Vorläufiger Führerscheinentzug bei Autoraser

Zwei Autoraser müssen vorläufig ihren Führerschein abgeben, weil eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie sich wegen illegalen Autorennen strafbar gemacht haben. Dies entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen 101 Qs 8/20, 101 Qs 7/20,) und entzog den beiden Autofahrern bis zur Entscheidung im Hauptverfahren vorläufig ihre Fahrerlaubnis.

Teilnehmer eines illegalen Autorennens wegen Mord zu lebenslänglich verurteilt

Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen (540 Ks) 235 Js 2605/18 (7/18) hat zwei Teilnehmer eines mutmaßlichen Straßenrennens, bei dem der Fahrer eines unbeteiligten Fahrzeugs getötet wurde, wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchtem Mord und mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde ihnen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs die Führerscheine eingezogen und die Männer erhielten ein lebenslanges Fahrverbot. Im Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer am Berliner Kurfürstendamm nachts ein Autorennen. Sie fuhren nebeneinander mit 150 km/h über eine rote Ampel. Ein kreuzender Autofahrer wurde von den Fahrzeugen erwischt und starb noch an der Unfallstelle. Die Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 4 StR 142/20) bestätigt.

Raser haftet auch für unverschuldeten Unfall mit

Wer auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs ist und von einem plötzlich ausscherenden Auto nicht gesehen wird, haftet für den Unfall mit – selbst, wenn es kein Tempolimit auf der Autobahnstrecke gab. Dies entschied das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 10 U 7382/21). Begründung: Die hohe Geschwindigkeit erhöht auch die Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Wilde Autofahrt führt zur Unterbringung in Psychiatrie

Die Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn im Sommer 2020 endete für den Raser jetzt nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 521 Ks 1/21) in der Psychiatrie. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. In einem anderen Fall hatte ein junger Autofahrer trotz mehrfacher Aufforderung der Polizei sein Fahrzeug nicht gestoppt. Er lieferte sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd durch die Innenstadt, bei der er mehrere Polizeifahrzeuge rammte und einen Polizisten fast überfuhr. Er konnte erst kurz vor der Autobahn von den Polizisten gestoppt werden. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann unter paranoider Schizophrenie litt und seine wilde Autofahrt vermutlich unter Betäubungsmittel begangen hatte. Dem Mann wurde seine Fahrerlaubnis entzogen und sein Auto wurde beschlagnahmt. Auf Anordnung des Amtsgerichts Magdeburg wurde der Raser in eine geschlossene Einrichtung der Psychiatrie gebracht.

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