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Behandlungsfehler – Wann haftet der Arzt?

Behandlungsfehler – Wann haftet der Arzt? © mko - topopt
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland. In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.

1.000.000 Euro Schmerzensgeld für schwerste Hirnschäden nach verschlucktem Apfel

Ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin sind zusammen zur Zahlung von rund 1.000.000 Euro Schmerzenzgeld an einen einjährigen Jungen vom Landgericht Limburg (Aktenzeichen 1 O 45/15) verurteilt worden. Das einjährige Kind war wegen eines Infekts ins Krankenhaus eingeliefert worden. Als die Krankenschwester ihm einen Port für eine Antibiose legen wollte, regte sich das Kind so auf das es sich an einem zuvor gegessenen Apfel verschluckte und dabei schwerste Hirnschäden erlitt. Die Krankenschwester habe vom Apfelessen gewusst und hätte mit dem Setzen des Ports länger warten müssen.

Millionensumme Schmerzensgeld für Wachkoma nach falschem Anschluss des Beamtungsgeräts

Ein Arzt schloss ein Beatmungsgerät beim Patienten nicht an der Luftröhre, sondern an der Speiseröhre an. Der Mann muss wiederbelebt werden und liegt seitdem im Wachkoma. Das Landgericht München II (Aktenzeichen 2 O 6412/10) verurteilte den Arzt aufgrund des Behandlungsfehlers zu einer Millionensumme an Schmerzensgeld.

800.000 Euro Schmerzensgeld für Behandlungsfehler bei fünfjährigen Jungen

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 196/18) verurteilte ein Krankenhaus zur Zahlung von 800.000 Euro Schmerzensgeld an einen kleinen Jungen, der mit Fieber und Schüttelfrost ins Krankenhaus eingeliefert wurde und bei dem ein Krankenpfleger keinen Arzt verständigte, obwohl das Kind schwarze Flecken am ganzen Körper entwickelte. Bei dem Jungen wurde eine lebensgefährliche Blutvergiftung nicht erkannt. Ihm mussten beide Unterschenkel amputiert werden.

800.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschädigung bei einem 17jährigen

Der Betreiber eines Krankenhauses muss einem Patienten insgesamt 800.000 Euro zahlen, weil bei diesem im Alter von 17 Jahren aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung während einer Vollnarkose eine Hirnschädigung entstand. Dies entschied das Landgericht Gießen (Aktenzeichen 5 O 376/18).

500.000 Euro Schmerzensgeld für fehlerhafte Infektion von Solu-Decortin und Diclofenac

Das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 1 U 71/17) sprach einem Patienten 500.000 Euro Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler nach intramuskulärer Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac zu.

300.000 Euro Schmerzensgeld für Kind mit Gehirnschäden aufgrund fehlender Klingel im Kreissaal

Ein Krankenhaus haftet für die schweren Gehirnschäden eines Kindes, die entstanden sind, weil die Mutter kurz nach der Geburt während des Bondings im Kreissaal keine Alarmklingel in Reichweite hatte und so die Krankenschwestern nicht verständigen konnte. Das Krankenhaus haftet gegenüber dem Kind nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 1 U 32/20) auf 300.000 Euro.

250.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschädigung eines Säuglings

Wurde bei einem Säugling aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu spät eine Sectio durchgeführt und erlitt das Kind dadurch eine Hirnschädigung, steht ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zu, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 88/16). Die gleiche Summe erhielt ein Kind vom Landgericht Freiburg (Aktenzeichen 5 O 10/05) zugesprochen, das schwerste Hirnschäden bei der Geburt erlitt, weil zwei Gynäkologen eine Sectio fälschlicherweise unterließen.

200.000 Euro Schmerzensgeld nach Erblindung wegen Arztfehler

Ein Patient bei dem die Ärzte mehrere Warnzeichen einer drohenden Erblindung übersehen haben, erhält nach einer Entscheidung des Landgericht Bonn (Aktenzeichen 9 O 109/20) 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

170.000 Euro Schmerzensgeld Amputation beider Unterschenkel

Aufgrund eines Behandlungsfehlers mussten einer Patientin beide Unterschenkel amputiert werden. Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 336 O 76/17) verurteilte das Krankenhaus zur Zahlung von 170.000 Euro Schmerzensgeld.

130.000 Euro Schmerzensgeld für erblindetes Frühchen

Ein Augenarzt muss einem erblindeten Kind, dass in der 25. Schwangerschaftswoche geboren wurde, 130.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er bei Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus einen zu späten Termin für eine Kontrolluntersuchung empfahl, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 45/22).

90.000 Euro Schmerzensgeld bei Dünndarmverschluss zu spät behandelt

- 90.000 Euro Schmerzensgeld sprach das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 80/13) einer Patientin zu, bei der ein Dünndarmverschluss vom Arzt zu spät erkannt wurde und dadurch dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorgerufen wurde.

70.000 Euro Schmerzensgeld wegen unterlassener Darmspiegelung

Ein Arzt, der bei einem Patienten trotz heftiger Blutungen aus dem Anus keine Darmspiegelung veranlasste, haftet auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn sich später eine Darmkrebserkrankung beim Patienten herausstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen 9 U 129/15) und verurteilte den Arzt im konkreten Fall zu einer rund 70.000 Euro hohen Schmerzensgeldzahlung.

50.000 Euro Schmerzensgeld bei zu spät erkannter Krebserkrankung

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 8 U 142/18) sprach einer verstorbenen Patientin 50.000 Euro Schmerzensgeld für die vom Arzt zu spät erkannte Krebserkrankung zu. Maßgelblich für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe war für das Gericht die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, das Alter und die familiäre Lebenssituation der Frau.

50.000 Euro Schmerzensgeld bei zu spät diagnostizierten Hirnstamminfarkt

50.000 Euro Schmerzensgeld sprach das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 U 122/12) den Erben einer Patientin zu, bei der ein Hirnstamminfarkt vom behandelnden Chefarzt zu spät diagnostiziert wurde. Der Arzt hatte es versäumt einen Neurologen zur Beurteilung der CT-Aufnahmen hinzuziehen.

15.000 Euro Schmerzensgeld wegen verzögerter Tumorbehandlung

15.000 Euro Schmerzensgeld erhielt eine Patientin von ihrem behandelnden Arzt, weil ein Fehler bei der Befunderhebung zu einer verzögerter Tumorbehandlung geführt hatte. So lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 3 U 166/13). Die Patientin verspürte Schmerzen im rechten Bein. Der Arzt diagnostizierte unter anderem einen Kiefergelenkschaden und ein HWS-Syndrom. Da die Beschwerden der Frau nicht besser wurden, veranlasste der Arzt nach zwei Jahren eine kernspintomografische Untersuchung. Diese ließ die Tumorerkrankung der Patientin erkennen. Die Frau wurde operiert. Ihr blieben nach der Operation dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwächen. Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu. Der Arzt habe bei seiner Befunderhebung fehlerhaft gehandelt. Er hätte bei der Patientin bereits zu diesem Zeitpunkt eine kernspintomografische Untersuchung veranlassen müssen. Aufgrund seines Versäumnisses ist der Tumor gewachsen und konnte nicht mehr ohne Folgen operativ entfernt werden. Daher liege ein Fall der Arzthaftung vor, so die Hammer Richter.

Nadel im Bauraum vergessen – 10.000 Euro Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 1 U 145/17) hat einen Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an eine Patientin verurteilt, weil er im Bauchraum der Patientin eine Operationsnadel vergessen hat.

Behandlungsfehler bei Geburt – Haftung für alle zukünftigen Behandlungskosten

Ein Arzt, der es bei der Geburt eines Kindes unterließ eine notwendige Saugglocke einzusetzen und es so zu Hirnschädigungen des Kindes kam, haftet für alle entstandenen und zukünftigen Behandlungs- und Pflegekosten des Kindes, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 130/19).

Kein Schmerzensgeld für fehlerhafte Injektion

Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 4 U 1385/16) hat entschieden, dass eine fehlerhafte Injektion eine Bagatellverletzung ist, für die es kein Schmerzensgeld gibt.

Vorhaut vor 18 entfernt – Arzt haftet nicht

Ein Mann, dem im Alter von fünf Jahren eine Phimose diagnostiziert wurde und daraufhin die Vorhaut entfernt wurde, kann von dem damals behandelnden Urologen kein Schmerzensgeld verlangen, weil er heute unter Spätfolgen leidet. Er konnte dem Arzt nicht nachweisen, dass die damalige Diagnose falsch war, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-8 U 165/20).

Arzt übersieht als Gutachter schwere Erkrankung – keine Haftung

Ein Arzt, der als Gerichtsgutachter eine schwere Erkrankung bei einem Patienten nicht erkennt, haftet dafür nicht, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen 3 O 338/18). Dabei ist es unerheblich, ob er die Krankheit erkennt, aber nicht weitergibt, oder ob er sie nicht erkennt, weil das nicht sein Fachgebiet ist.

Darf ein Medizinstudent vor der Operation den Patienten aufklären?

Bei einer Patientin sollte bei einer Herzkatheteruntersuchung die Oberschenkelarterie durchtrennt werden. Eine Revisionsoperation wurde erforderlich. Die Patientin klagte, da sie vor der Operation über die Risiken nicht ordnungsgemäß durch einen Arzt aufgeklärt worden sei. Lediglich ein Medizinstudent habe ein Aufklärungsgespräch mit ihr geführt. Dies reicht für eine ordnungsgemäße Aufklärung vor einer Operation durch einen Arzt aus, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 163/12). Medizinstudenten im praktischen Jahr dürften nach vorheriger Anleitung und Überprüfung Aufklärungsgespräche durchführen.

Aufklärung auch über entfernte Risiken?

Ein Patient erlitt nach dem Veröden eines Hämorrhoidalknoten eine seltene, genetisch bedingte Komplikation, die eine Sepsis verursachte. Der Mann fühlte sich von seinem Arzt nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 124/12). Ärzte müssen nicht über fernliegende ungewöhnliche Komplikationen aufklären, die nur unter außergewöhnlichen Umständen auftreten, dass dies dem Arzt nicht bekannt sein muss.

Wann verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern?

Ansprüche wegen Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 35/82) sobald der Patient Kenntnis von Tatsachen erlangt, die ein derartiges Fehlverhalten nahelegen.

Gericht darf bei Streit um Behandlungsfehlern Anträge auf Sachverständigengutachten nicht missachten

Beantragt eine Partei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um Behandlungsfehler ein Sachverständigengutachten einzuholen, darf das Gericht dies nicht einfach ignorieren und selbst wissenschaftliche Bewertungen vornehmen, wenn es nicht anzeigt, dass es dafür die notwendige Sachkunde benötigt, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 244/21).

Redaktion fachanwaltsuche.de

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