Kann ein Skiunfall ein Arbeitsunfall sein?
12.02.2016
, Aktualisierung vom
09.12.2020
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 136 mal gelesen

Bei einem Unfall im beruflichen Umfeld muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen aufkommen. Aber muss die gesetzliche Unfallversicherung auch bei einem Skiunfall im Rahmen eines Firmenevents bezahlen? Kommt drauf an, entscheiden die Gerichte.
Kommt es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu einem Unfall muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen aufkommen. Das heißt, sie muss die Behandlung des verletzten Arbeitnehmers, ein Verletztengeld und eventuell sogar eine Rente zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt. Aus diesem Grund streiten sich Arbeitnehmer und die gesetzliche Unfallversicherung immer wieder um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Ski-Event hatte nicht nur berufliche Bezüge
Kein Arbeitsunfall ist bei einem Unfall im Rahmen eines beruflich veranlassten Ski-Events gegeben, entschied das Bayerische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 17 U 484/10). Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Bank Kunden und Mitarbeiter zu einem Ski-Event eingeladen. Ein Mitarbeiter stürzte und verletzte sich schwer. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Zu Recht, entschied das Gericht. Die Unfallversicherung müsse nur dann einspringen, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Sturzes für Unternehmerzwecke tätig war. Das sei bei einer Ski-Abfahrt auszuschließen. Auch das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen S 13 U 4219/16) erkannte einen Skiunfall während einer Teambildungsfahrt nicht als Arbeitsunfall an. Begründung: Skifahren sei nicht geeignet den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern zu stärken. Mitarbeiter, die krank oder nicht Skifahren können, würden ausgeschlossen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
5.0 /
5
(1 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Sozialrecht
,
16.01.2019
(Update 27.01.2021)
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
3.8 /
5 (4 Bewertungen)
Sozialrecht
,
28.08.2018
(Update 14.04.2020)
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
3.6 /
5 (5 Bewertungen)
Sozialrecht
,
21.08.2018
(Update 19.03.2020)
Unfälle, die im Rahmen von betrieblichen Sportveranstaltungen geschehen, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen und müssen von dieser dann auch entsprechend als Arbeitsunfall entschädigt werden.
4.1 /
5 (8 Bewertungen)
Sozialrecht
,
03.08.2018
(Update 17.09.2018)
Unfälle, die im Rahmen einer Beschäftigung oder auf einem Dienstweg geschehen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Ereignisse zu einem Arbeitsunfall führen können, ist umstritten.
Der Sturz auf der Personaltoilette oder ein Kinderschrei ins Ohr der Erzieherin, führen laut Gericht nicht zu einem Arbeitsunfall.
3.7 /
5 (3 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
08.03.2017
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht für kosmetische Zahnbehandlungen aufkommen, die ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall an seinen Zähnen durchführen lässt, entschied kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
3.0 /
5 (1 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
03.12.2015
Alle Jahre wieder veranstalten die meisten Unternehmen eine Weihnachtsfeier für ihre Mitarbeiter.
Vom Wintergrillen bis zum Eisstockschießen sind den gemeinsamen Aktivitäten kaum Grenzen gesetzt.
Leider kommt es bei diesen Unternehmungen immer wieder zu Unfällen und damit zur Haftungsfrage.
Arbeitsrecht
,
20.08.2015
Bald ist es wieder soweit: In vielen Firmen und Betrieben werden für die Beschäftigten Grippeschutzimpfungen angeboten.
Kommt es im Rahmen einer Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt zu einem Impfschaden beim Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, für dessen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen müsste.
5.0 /
5 (1 Bewertungen)
Sozialrecht
,
02.05.2018
(Update 02.05.2018)
Unfälle, die im Rahmen einer Beschäftigung oder auf einem Dienstweg geschehen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Davon können auch Unfälle umfasst sein, die sich während einer Rehabilitation ereignen.
2.5 /
5 (2 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
20.12.2017
Auch bei der Arbeit können zwischen Kollegen schon mal die Fetzen fliegen.
Manchmal führt ein hitziger Disput sogar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.
Wird ein Arbeitnehmer dabei verletzt, stellt sich die Frage, ob es sich hier um einen Arbeitsunfall handelt.
4.1 /
5 (10 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
09.03.2016
Unfälle während der Arbeitszeit sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Fraglich ist immer wieder, ob es sich zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich um Arbeitszeit handelte - im juristischen Sinne besonders heikel sind Unfälle während der Mittagspause.
5.0 /
5 (1 Bewertungen)
Sozialrecht
,
07.08.2018
Kommt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin während eines betrieblichen Grillabends auf dem Weg zur Toilette zu Fall und zieht sich dabei einen Bruch des Sprunggelenks zu, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall für dessen Folgen die Berufsgenossenschaft aufkommen muss.