Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Arbeit: Unfälle auf Weihnachtsfeiern – Wer haftet?

Arbeit: Unfälle auf Weihnachtsfeiern – Wer haftet? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Alle Jahre wieder veranstalten die meisten Unternehmen eine Weihnachtsfeier für ihre Mitarbeiter. Vom Wintergrillen bis zum Eisstockschießen sind den gemeinsamen Aktivitäten kaum Grenzen gesetzt. Leider kommt es bei diesen Unternehmungen immer wieder zu Unfällen und damit zur Haftungsfrage.

Voraussetzungen für Versicherungsschutz einer Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier ist unfallversichert, wenn es sich um eine „Betriebsfeier“ handelt. Dann ist sie vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Schon vor längerer Zeit hat das Bundessozialgericht für das Vorliegen einer Betriebsfeier folgende Voraussetzungen festgelegt: • Der Chef organisiert die Feier und nimmt auch selbst daran teil. Er darf sich auch vertreten lassen. • Die Einladung zur Feier richtet sich an alle Angehörige eines Betriebs. Bei großen Unternehmen reicht hier auch eine Einladung an die gesamte Abteilung. Wichtig ist, dass nicht nur einzelne Mitarbeiter eingeladen sind. • Die Feier muss einen Zweck haben. Sie sollte zur Betriebsverbundenheit beitragen. Liegen diese Voraussetzungen vor, handelt es sich bei der Weihnachtsfeier um eine Betriebsfeier, die vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung umfasst ist.

Weihnachtsfeier einer einzelnen Abteilungen – Unfallversicherungsschutz?

Richtet nur eine einzelne Abteilung eines Unternehmens eine Weihnachtsfeier aus, ist diese auch vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 19/14 R). Das Gericht stellt klar, dass dafür nicht zwingend die Teilnahme des Chefs erforderlich ist. Wichtig ist, dass die Weihnachtsfeier mit der Firmenleitung abgestimmt ist.

Weihnachtsfeier ohne Chef- kein Unfallversicherungsschutz!

Bei Weihnachtsfeiern ohne Anordnung des Chefs liegt keine Betriebsfeier vor. Dies entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 7/13 R) und führte aus: Bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Teilnehmende grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn die Teilnahme allen Mitarbeitern offen steht und die Veranstaltung von der Autorität der Betriebsleitung getragen wird.

Weihnachtsfeier nur im Dezember?

Die Vorweihnachtszeit ist mit so vielen Terminen befrachtet, dass manche Unternehmen ihre Weihnachtsfeier in den Januar verlegen. Hier gilt: Der Zeitpunkt der Weihnachtsfeier ist egal, auch eine vorverlegte oder nachgeholte Weihnachtsfeier ist vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, wenn sie die Voraussetzungen einer Betriebsfeier erfüllt.

Wann ist die Weihnachtsfeier zu Ende?

Eine Weihnachtsfeier muss vom Chef nicht offiziell als beendet erklärt werden. Sind nur noch der Chef selbst und ein weiterer Mitarbeiter anwesend, kann vom Ende der betrieblichen Weihnachtsfeier ausgegangen werden. So lautet die Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht im Fall eines Verwaltungsangestellten der auf einer Weihnachtsfeier nachts bei seinem Gang zum WC stürzte und sich schwer verletzte. Alle übrigen Mitarbeiter hatten zu diesem Zeitpunkt die Feier bereits verlassen, außer ihm war nur noch der Chef anwesend. Aus diesem Grund war die Weihnachtsfeier beendet und die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht für die Folgen des Sturzes aufkommen.

Redaktion fachanwaltsuche.de

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.2 / 5 (8 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Arbeitsrecht , 07.12.2018 (Update 23.11.2022)
Bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in der Regel Geschenke zu kommen. Haben nicht anwesende Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf das Geschenk? Und sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig?
2.8 / 5 (5 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 02.01.2023
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann. Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Arbeitsrecht , 06.01.2023 (Update 24.02.2023)
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog. Mutterschutz. So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Arbeitsrecht , 12.06.2018
In zwei Tagen beginnt die Fußball-WM in Russland. Viele Übertragungen der WM-Spiele fallen in die Arbeitszeit. Arbeitnehmer, die auch am Arbeitsplatz bei der WM per Fernsehen, Internet-Stream oder Radio live dabei sein wollen, sollten keine rote Karte vom Chef riskieren.
4.3 / 5 (3 Bewertungen)
Strafrecht , 27.06.2017
„Ich stech dich ab!“ mit diesen Worten drohte ein Mitarbeiter seinem Vorgesetzten, weil er im Zusammenhang mit einer Personalratswahl anderer Ansicht als der Chef war. Das Landesarbeitgericht Düsseldorf hat jetzt die fristlose Kündigung des Mannes bestätigt.
2.5 / 5 (2 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 30.08.2016
Ein Mitarbeiter der seinen Chef am Telefon mit den Worten „Ich stech dich ab“ bedroht, muss mit einer fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies entschied aktuell das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Arbeitsrecht , 01.03.2013
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Immer ehrlich bleiben! Lügen Sie bei einer berechtigten Frage (z.B. ob Sie als Köchin oder Friseuren an einer Allergie leiden), kann das später den Job kosten, wenn die Lüge rauskommt (BAG, Az. 2 AZR 396/10). Allerdings darf der Chef nicht wahllos alles fragen (BAG, Az.
2.0 / 5 (1 Bewertungen)
Sozialrecht , 16.01.2019 (Update 21.03.2023)
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet. Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
3.9 / 5 (12 Bewertungen)
Sozialrecht , 28.08.2018 (Update 09.03.2023)
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
3.3 / 5 (36 Bewertungen)
Sozialrecht , 21.08.2018 (Update 16.04.2021)
Unfälle, die im Rahmen von betrieblichen Sportveranstaltungen geschehen, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen und müssen von dieser dann auch entsprechend als Arbeitsunfall entschädigt werden.
4.0 / 5 (18 Bewertungen)
Sozialrecht , 03.08.2018 (Update 17.09.2018)
Unfälle, die im Rahmen einer Beschäftigung oder auf einem Dienstweg geschehen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche Ereignisse zu einem Arbeitsunfall führen können, ist umstritten. Der Sturz auf der Personaltoilette oder ein Kinderschrei ins Ohr der Erzieherin, führen laut Gericht nicht zu einem Arbeitsunfall.
3.7 / 5 (7 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Heiko Schuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weststraße 60
08523 Plauen
Fachanwalt Hans-Jörg Hiller
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hengersberger Straße 23
94469 Deggendorf
Fachanwältin Kathrin Völker
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Am Echazufer 24
72764 Reutlingen
Fachanwältin Andrea Westermann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Prinzenhof 1a
47533 Kleve
Fachanwältin Reina Gronewold
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wallstraße 3
26409 Wittmund
Fachanwalt Christoph Schulz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart
Fachanwalt Dr. Götz Philipp
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf
Fachanwältin Ruth Ebeling
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Vaalser Straße 142
52074 Aachen
Fachanwältin Ilka Busche
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kirchstraße 2
53797 Lohmar
Fachanwalt Arnd Leser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Malerstraße 17
01326 Dresden
Fachanwalt Dr. Ilkka-Peter Ahlborn
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Westerfeldstraße 1-3
33611 Bielefeld
Fachanwalt Max Mustermann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Nicolaus-Straße 22
85221 Dachau
Fachanwalt Martin Graner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 92
10709 Berlin
Fachanwalt Dr. Mathias Lorenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Homberger Straße 31
47441 Moers
Fachanwalt Dietmar Schoßland
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rödelheimer Straße 44
65760 Eschborn
Fachanwalt Rainer Gromes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Elisabethenstraße 29
64283 Darmstadt