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Rentenversicherung muss täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch bezahlen!

Die gesetzliche Rentenversicherung muss für die Kosten eines täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtischs, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht, übernehmen. Dies entschied jüngst das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrundeliegenden Fall benötigte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen einen Schreibtisch, der täglich mehrfach in der Höhe verstellt werden kann. Die Rentenversicherung lehnte die Kostenübernahme für diesen elektrischen Schreibtisch ab. Das sah das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L 6 R 504/14) anders: Die gesetzliche Rentenversicherung muss dem Versicherten diesen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch verschaffen, weil gesundheitliche Gründe des Versicherten dies notwendig machen. Mit diesem Schreibtisch wende man darüber hinaus die drohende Minderung seiner Erwerbsfähigkeit ab.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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