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Rente über den Tod hinaus muss zurückgezahlt werden

Rente über den Tod hinaus muss zurückgezahlt werden © fpr - topopt
Der Kontobevollmächtigte einer Rentnerin muss die über ihren Tod hinaus gezahlte Rente an die Rentenversicherung zurückzahlen. Dies entschied aktuell das Sozialgericht Darmstadt.

Rentenkasse zahlte 77.000 Euro Rente nach dem Tod der Rentnerin

Die Rentnerin war im Jahr 2005 gestorben. In Unkenntnis ihres Todes zahlte die Rentenversicherung bis zum Jahr 2011 weiterhin Rente von insgesamt rund 77.000 Euro auf ihr Konto. Die Bank zahlte den auf dem Konto vorhandenen Betrag an die Rentenversicherung zurück. Es blieb allerdings noch ein Betrag von rund 15.000 Euro offen. Dieser war nach dem Tod der Rentnerin durch verschiedene Abhebungen an Geldautomaten vom Konto verschwunden. Die Rentenversicherung verlangte daher von den Erben den Betrag erstattet.

Kontoinhaber muss zuviel gezahlte Rente zurückerstatten

Zu Recht, entschied das Sozialgericht Darmstadt (Aktenzeichen S 6 R 45/14). Die jetzigen Kontoinhaber müssen der Rentenversicherung die 15.000 Euro zurück zahlen. Nach Auffassung des Gerichts haben diese das Geld nach dem Tod der Rentnerin mit deren EC-Karte und einem neuen PIN abgehoben.

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