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Krankenkasse darf keine extra Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier anbieten

Eine gesetzliche Krankenkasse darf keine zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Menschen anbieten, die sich vegetarisch oder vegan ernähren.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L 5 KR 66/15 KL) hervor. Im zugrundeliegenden Fall hatte sich eine gesetzliche Krankenkasse durch ihre ökologische Ausprägung gegenüber anderen gesetzlichen Krankenkassen positioniert. Sie regelte in ihrer Satzung, dass Versicherte, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, einen Anspruch auf eine jährliche Blutuntersuchung mit Arztgespräch haben. Das Bundesversicherungsamt lehnte die Regelung ab. Auch das Landessozialgericht hält sie für nicht zulässig. Zwar könnten gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen bei der medizinischen Versorgung anbieten, dann müssten diese aber notwendig sein, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei vorliegenden nicht gegeben. Bei Menschen mit vegetarischer oder veganer Ernährung muss nicht im allgemeinen ein Vitaminmangel zu befürchten, der andere Krankheiten verursachen könnte.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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