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Fahrerbewertungsportal verstößt gegen Datenschutz

Fahrerbewertungsportal verstößt gegen Datenschutz © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Unter „www.fahrerbewertung.de“ können User das Kennzeichen eines Fahrzeugs eingeben und das Fahrverhalten des dazugehörigen Fahrers positiv, neutral oder negativ bewerten. Die Bewertungen sind für jeden anderen Besucher des Internetportals frei zugänglich. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, entschied das Oberverwaltungsgericht Köln.

Beim Internetportal „www.fahrerbewertung.de“ können User das Kennzeichen eines Fahrzeugs eingeben und das Fahrverhalten des jeweiligen Fahrers anhand einer Ampel beurteilen. Dabei steht grün für Positiv, gelb für neutral und rot für negativ. Diese Bewertung ist für alle anderen Besucher der Website ohne eine Registrierung einzusehen.

Internetportal muss geändert werden

Für das Oberverwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 13 K 6093/15) ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses komme hier zur Anwendung, da es sich bei der Angabe der Kfz-Zeichen um personenbezogene Daten handele. Die abgegebenen Bewertungen verletzen laut Gericht das informelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Fahrer, denn die anonyme Bewertung stehe der Öffentlichkeit unbegrenzt zur Einsicht zur Verfügung. Das Internetportal muss so geändert werden, dass der Datenschutz hinreichend Beachtung findet, so die Kölner Richter.

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