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Falsche Verkäuferbewertung auf EBay muss gelöscht werden!

Wird ein Verkäufer im Rahmen einer Ebay Transaktion vom Käufer falsch bewertet, so hat er einen Anspruch auf Löschung dieser Bewertung. Der Löschungsanspruch ergibt sich laut Amtsgericht München aus der Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrages.

Im zugrundeliegenden Fall bot ein Ebay-Verkäufer einen Burmester 808 MK 3 Vollausstattung im Best/Neu- Zustand, keine 100 Betriebsstunden und original verpackt an. Der Käufer erwarb das Teil für 7.500 Euro. Er erhielt es vom Verkäufer in der Originalverpackung. In seiner Bewertung auf der Ebay-Plattform schrieb der Käufer, dass das Teil nicht original verpackt zu ihm gelangt sei und daher sei jeder Versand des Verkäufers ein Risiko. Für den Verkäufer hatte diese Bewertung unmittelbare Folgen: Er sank in seiner Gesamtbewertung von 100 auf 97 Prozent ab. Der Verkäufer forderte den Käufer mehrfach dazu auf, seine falsche Bewertung zurück zu nehmen. Letztlich klagte er vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 142 C 12436 /16).

Wahrheitsgemäße Bewertungen sind Käuferpflicht!

Mit Erfolg! Das Gericht verurteilte den Käufer der Entfernung der nachweislich falschen Bewertung auf der Ebay Plattform zu zustimmen. Diese Bewertungen seien für potentielle Käufer eine wichtige Information über den Verkäufer – sozusagen eine Kundenempfehlung. Der Verkäufer habe daher ein großes Interesse an einer richtigen Bewertung. Den Käufer treffe im Rahmen des Kaufvertrages die Pflicht die Bewertung wahrheitsgemäß vorzunehmen. Dies gehe auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay hervor.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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