Bewerberin mit Kopftuch erhält Entschädigung
2017-02-14
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 206 mal gelesen
Eine Bewerberin, die sich mit muslimischem Kopftuch um eine Stelle als Lehrerin an einer Grundschule beworben hat und abgelehnt wurde, erhält vom Land Berlin rund 8.680 Euro Entschädigung für ihre Ablehnung.
Die Bewerberin um die Stelle als Grundschullehrerin hatte erklärt, dass sie das muslimische Kopftuch auch im Schulunterricht tragen wolle. Daraufhin hatte die Schulverwaltung die junge Frau als Bewerberin abgelehnt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 14 Sa 1038/16) sah in der Ablehnung der Bewerbung aufgrund des muslimischen Kopftuchs eine Benachteiligung, die gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt. Danach sei zur Wahrung der Glaubensfreiheit ein generelles Verbot ein muslimisches Kopftuch zu tragen ohne eine konkrete Gefährdung unzulässig. Da das Land Berlin eine konkrete Gefährdung durch das Kopftuch nicht nachweisen konnte, sprach das Landesarbeitsgericht der Frau eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern eines Lehrers, somit rund 8.680 Euro zu.
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