Schlechtere Bezahlung für ältere Arbeitnehmer – Altersdiskriminierung!
2015-11-26
, Aktualisierung vom
2019-02-21 08:54:59.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 448 mal gelesen
- Altersdiskriminierung weniger Lohn!
- Keine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ohne rechtzeitigen Widerspruch
- Entschädigung wegen legislativen Unrecht?
- Anders Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Kein Geldersatz trotz Altersdiskriminierung!
Beim Urlaub, der Kündigung und auch beim Gehalt - Ältere Arbeitnehmer erfahren in unterschiedlichsten Bereichen ihres Arbeitslebens Diskriminierungen und werden längst nicht immer dafür entschädigt. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung entfällt, wenn der Anspruchsteller nicht den Nachweis eines fristgerechten Zugangs seines Widerspruchs erbringen kann.
Beim Urlaub, der Kündigung und auch beim Gehalt - Ältere Arbeitnehmer erfahren in unterschiedlichsten Bereichen ihres Arbeitslebens Diskriminierungen und werden längst nicht immer dafür entschädigt. Umso erfreulicher, dass ein Gericht aktuell einem Beamten eine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zugesprochen hat.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Altersdiskriminierung weniger Lohn!
70 Beamten im Land Nordrhein-Westfalen klagten wegen altersdiskriminierender Besoldung und erhielten vorm Verwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 4 K 433/13, 4 K 1643/13 und andere) Recht. Das Gericht sprach ihnen eine Entschädigung von jeweils 100 Euro monatlich zu, da ihre Besoldung seit Mai 2013 gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt: Für die Besoldung der Beamten war bis Ende Mai 2013 das Bundesbesoldungsgesetz alter Fassung maßgeblich, wonach Beamte in Abhängigkeit von Lebens- und Besoldungsdienstalter entlohnt wurden. Dieses Besoldungssystem hat aber gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Aus diesem Grund steht den Beamten ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Monat zu. Da dieser Anspruch innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden muss, ist für jeden Monat zu prüfen, ob diese Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Seit Juni 2013 richtet sich die Besoldung nun nach Erfahrungsstufen, was nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Münster nicht gegen das Altersdiskriminierungsgesetz verstößt.Keine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ohne rechtzeitigen Widerspruch
Ein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung entfällt, wenn der Anspruchsteller nicht den Nachweis eines fristgerechten Zugangs seines Widerspruchs erbringen kann. Ein Fax-Sendebericht mit folgenden Angaben: "übermittelte Seiten: 000/001, Dauer der Übertragung: 00:00:00, ,BES‘“ reiche dafür nicht aus. Erforderlich sei ein Fax-Sendebericht mit einem „OK-Vermerk“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 K 398/18.KO) und lehnte die Klage eines Polizeikommissars auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ab.Entschädigung wegen legislativen Unrecht?
Eine Entschädigung wegen legislativen Unrechts kommt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster für die klagenden Beamten, die bei Städten angestellt sind, nicht in Betracht. Ein solcher Anspruch könne sich nicht gegen die beklagten Städte richten, sondern nur gegen den Gesetzgeber. Im Fall der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen sprach das Verwaltungsgericht Münster dem Beamten einen Entschädigungsanspruch wegen legislativen Unrechts zu. Das Land Nordrhein-Westfalen habe ich nicht nur als Dienstherr schadensersatzpflichtig gemacht, es war auch als Gesetzgeber für den Fortbestand des altersdiskriminierenden Besoldungssystems verantwortlich.Anders Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Kein Geldersatz trotz Altersdiskriminierung!
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 12 K 3414/12 u. a. ) entschied in zwanzig Verfahren von Beamten, dass Ihnen kein Entschädigungsanspruch wegen ihrer in der Vergangenheit erlittenen Diskriminierung bei der Besoldung aufgrund ihres Alters zu steht. Grund: Die Beamten hatten die gesetzliche Ausschlussfrist, nach dem der Anspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Kenntnis der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden müsse, nicht eingehalten.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.6 /
5
(5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Verwaltungsrecht
,
18.07.2012
Die Berufsunfähigkeit eines Beamten unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Beamtenklausel
Rechtsanwalt Uwe Klatt
Beamte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten, finden in ihren Versicherungsbedingungen häufig eine Sonderregelung, die sie für den Fall der Dienstunfähigkeit privilegiert.
Hat der entsprechende Beamte eine solche sog.
"Beamtenklausel" in seinem Vertrag verabredet, wird dem Versicherungsnehmer insbesondere der Nachweis zum Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, wie diese dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, stark erleichtert.
4.333333333333333 /
5 (3 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
18.01.2018
Wer sein Privat-Fahrzeug für eine Dienstfahrt nutzt, kann im Falle eines Unfalls auf dem Schaden, der durch die unfallbedingte Höherstufung in der Kfz-Versicherung entstanden ist, sitzen bleiben.
Dies entschied aktuell das Verwaltungsgericht Trier.
3.5 /
5 (6 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
14.11.2017
(Update 13.11.2017)
Ein Beamter hat keinen Anspruch darauf seine Dienstzeit über den 65.
Geburtstag hinaus zu verlängern.
Dies stellte das Verwaltungsgericht Halle jüngst in einer Entscheidung fest.
3.0 /
5 (3 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
12.12.2016
Der Sturz eines Beamten auf der Toilette im Dienstgebäude ist vom beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz gedeckt.
Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
21.11.2017
(Update 21.11.2017)
Ein Beamter, der rechtskräftig wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, kann als Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtendienst entfernt werden, entschied kürzlich das Thüringer Oberverwaltungsgericht.
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
Sozialrecht
,
19.09.2016
Ein Ruhestandsbeamter scheiterte mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit der er sich gegen die Anrechung einer Rente auf seine Versorgungsbezüge wehren wollte.
2.0 /
5 (1 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
03.06.2016
(Update 09.08.2021)
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
3.7222222222222223 /
5 (18 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
29.11.2017
Ein Polizist, der eine Tattoo mit dem Hitlergruß trägt, kann vom Dienst suspendiert werden, entschied jüngst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
4.0 /
5 (4 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
16.02.2017
Wird der Dienstwagen mit Benzin statt mit Diesel betankt, muss im Zweifel der Beamte den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, einen Tankadapter bei seinen Dienstfahrzeugen einbauen zu lassen, die eine solche Falschbetankung verhindert, stellte jüngst das Bundesverwaltungsgericht fest.
3.3333333333333335 /
5 (3 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
09.07.2018
(Update 09.02.2024)
Bei Flugreisen kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen.
Wichtig für alle Flugreisende: Ein Fluggast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich sein Flieger verspätet oder ganz ausfällt.
Dies regelt die europäische Fluggastrechteverordnung.
Ob und wieviel Geld ein Fluggast zurückerhält, entscheidet in vielen Fällen das Gericht.
3.730769230769231 /
5 (26 Bewertungen)
Medizinrecht
,
28.02.2018
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Nach Einführung des § 844 Abs.
3 BGB erhält der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stehende Hinterbliebene für das ihm zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld.
4.333333333333333 /
5 (6 Bewertungen)