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WEG: Welche baulichen Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Wohnungseigentümer?

WEG: Welche baulichen Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Wohnungseigentümer? © mko - topopt
Will ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an seiner Wohnung durchführen, bedarf dies in vielen Fällen der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. So etwa beim Bau eines sogenanntes Anlehngewächshaus auf einer Dachterrasse.

Gewächshaus auf Dachterrasse benötigt Zustimmung der WEG

Ein Gewächshaus auf einer Dachterrasse stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar und bedarf der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, so das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 26682/15 WEG). Als bauliche Veränderung gilt laut Gericht jede Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums, das vom ursprünglichen Aufteilungsplan abweicht. Das Gewächshaus auf der Dachterrasse stellt auf jeden Fall eine optische Veränderung des Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums dar, so das Münchner Amtsgericht.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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