Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Sondereigentum: Privatpool nicht erlaubt!

Wurde einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an der Gartenoberfläche eingeräumt, darf er nicht das unter der Gartenoberfläche liegende Erdreich nutzen und etwa einen Privatpool bauen, entschied kürzlich das Amtsgericht München.

Im zugrundeliegenden Fall baute ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Bereich seiner Terrasse einen ca. 10 qm großen Swimmingpool – ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Er besaß allerdings ein Sondernutzungsrecht an der Gartenoberfläche. Das reichte für den Poolbau nach Ansicht der übrigen Wohnungseigentümer nicht aus. Ihrer Meinung nach gehört das Erdreich unter der Grasoberfläche zum Gemeinschaftseigentum.

Erdreich gehört zum Gemeinschaftseigentum

Dies sah auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 484 C 5329/15 WEG) so. Der Poolbauer habe nur ein Sondernutzungsrecht hinsichtlich der Gartenoberfläche, nicht für das darunter liegende Erdreich. Dies ergebe sich schon aus dem Umstand, dass im Erdreich Versorgungsleitungen - oder wie im vorliegenden Fall eine Sickergrube - befinden. Dem widerspricht auch nicht das Recht die Gartenoberfläche zu bepflanzen, es sei denn es sind Pflanzen mit sehr tiefen Wurzeln, so das Amtsgericht München.

Redaktion fachanwaltsuche.de

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.6666666666666665 / 5 (3 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Miet- und Wohnungseigentumsrecht , 15.10.2015 (Update 05.04.2024)
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
3.2941176470588234 / 5 (34 Bewertungen)
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Kanzlei Hilbert & Simon
Loggien-, Terrassen- oder Balkontüren sind Gemeinschaftseigentum. Wie verhält es sich mit den Türschwellen, die im Bereich der Wohnung liegen? Sie sind funktionaler Bestandteil der Türen und deshalb ebenfalls Gemeinschaftseigentum.
3.4 / 5 (5 Bewertungen)
Rechtsanwalt ADVOCA -Rechtsanwälte in Partnerschaft ADVOCA -Rechtsanwälte in Partnerschaft
Kurze Zusammenfassung der Möglichkeiten des Bauherrn bei Mängeln...
4.666666666666667 / 5 (3 Bewertungen)
Ein einzelner Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus darf einen Personenaufzug auf eigene Kosten nur dann einbauen lassen, wenn er die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer hat. Zur Duldung eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe können die anderen Wohnungseigentümer aber verpflichtet sein, wenn der Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung dies benötigt um seine Wohnung zu erreichen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
3.0 / 5 (2 Bewertungen)
Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach ihrer Gemeinschaftsordnung für den Außenanstrich der Fenster zuständig, liegt auch der Austausch von Fenstern in ihrer Zuständigkeit. Der einzelne Wohnungseigentümer darf nicht einfach auf eigene Kappe in seiner Wohnung alte Fenster gegen neue Fenster austauschen.
3.25 / 5 (4 Bewertungen)
Vergrößert ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft seine Terrasse ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer muss er die Terrassenvergrößerung zurückbauen.
3.4 / 5 (5 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Cnud Hanken
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dohuser Weg 5
26409 Wittmund
Fachanwalt Frank Baranowski
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160 (Kaisergarten)
57072 Siegen
Fachanwalt Michael Heinz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ebertallee 1
22607 Hamburg
Fachanwalt Dirk Wandner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Domplatz 30
99084 Erfurt
Fachanwalt Marco Tänzer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Straße der Nationen 108
09111 Chemnitz
Fachanwalt Nima Daryai
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
Fachanwalt Gunther Hildebrandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Walterstraße 26
12051 Berlin
Fachanwalt Matthias Rummler
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rotter Bruch 4
52068 Aachen
 Renate Kränzle-Fronek
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ostendstraße 196, Gebäude D
90482 Nürnberg
Fachanwalt Jan Steinmetz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breite Straße 54
39576 Stendal
Fachanwalt Markus Manger
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Agnesstraße 1 - 5
80801 München
Fachanwalt Christian Schneider
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kesselgasse 5
53111 Bonn
Fachanwalt Johannes Will-Fuchs
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hauptbahnhofstraße 2
97424 Schweinfurt
Fachanwalt Adrian Weyde
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gotthilf-Bayh-Strasse 1
70736 Fellbach
Fachanwältin Katharina von Morstein
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Fachanwältin Verena Graf-van Geldern
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bottroper Straße 175
46117 Oberhausen
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.