Reiserücktritt: Tod des Ehepartners ist kein Grund!
2016-03-15
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 291 mal gelesen
Muss eine Reise wegen dem Tod des Lebenspartners abgesagt werden, ist das kein Fall für die Reiserücktrittversicherung. Trauer und Belastung sind keine unerwarteten schweren Erkrankungen für die die Reiserücktrittversicherung einstehen muss. So lautet ein aktuelles Gerichtsurteil.
Im zugrundeliegenden Fall buchte ein Ehepaar eine Reise an die Loire. Der Ehemann verstarb vorher überraschend. Die Ehefrau stornierte die Reise, weil sie aufgrund des Todes ihres Ehemannes unter schweren Psychosozialen Belastungsstörung litt. Der Reiseveranstalter verlangte Stornogebühren von rund 3.400 Euro, die die Frau von ihrer Reiserücktrittversicherung ersetzt haben wollte.
Zu Unrecht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 233 C 26770/14). Zum einen habe die Frau die Reisestornierung gegenüber der Reiserücktrittsversicherung zu spät angezeigt. Zum anderen handele es sich bei einer Trauer nicht um eine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen.
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