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KSR erstreitet Urteil für Schrottimmobiliengeschädigten

KSR erstreitet Urteil für Schrottimmobiliengeschädigten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 25.04.2017 – 9 O 2688/15 – (noch nicht rechtskräftig) einem von der KSR Rechtsanwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, vertretenen Schrottimmobiliengeschädigten Recht gegeben und den Verkäufer einer solchen Schrottimmobilie zur Rückabwicklung des Kaufes, mithin Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, v.a. gegenüber der finanzierenden Bank, verurteilt.

Der Verkäufer der Wohnung hatte im Jahre 2011 ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen in Schwabach zunächst für EUR 160.000,00 von einem Dritten erworben. Eine dieser drei Wohnungen hat er sodann an den arglosen Kläger im hiesigen Gerichtsverfahren für EUR 172.000,00 weiterveräußert.

Ein von dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeschalteter Sachverständige hat den Verkehrswert der Immobilie im Kaufzeitpunkt auf EUR 67.500,00 (ca. 39 % des Kaufpreises) beziffert.

Das Gericht hat hierauf folgerichtig festgestellt, dass damit von einer sittenwidrigen Überteuerung der Wohnung auszugehen ist, da ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert der Immobilie festzustellen ist. Dies ist der Fall, wenn der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.

Gerade der seit einigen Jahren andauernde Immobilienboom lockt auch einige schwarze Schafe an. Hierzu zählen sowohl Verkäufer als auch Vermittler solcher Immobilien, die ihre Kunden mit steuerlichen Vorteilen, sicheren Mieteinnahmen und einer umfassenden Betreuung bei der Abwicklung, insbesondere der Vermittlung einer regelmäßig notwendigen Darlehensfinanzierung bei einer Bank, versuchen einen solchen Kauf schmackhaft zu machen. Die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert (letzterer entspricht nicht selten dem Kaufpreis, zu welchem der Verkäufer die Wohnung zuvor selbst erworben hat) teilen sich Verkäufer und Vermittler untereinander auf.

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass geschädigte Betroffene nicht schutzlos sind und sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen sollten.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.


von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

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