Betreuung | Fachanwalt für Sozialrecht
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Drei Dokumente sind für die Betreuung besonders wichtig: die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.
Mit einer Betreuungsverfügung kann der Verfügende bestimmen wer auf keinen Fall seine Betreuung übernehmen soll und kann dem Gericht Vorschläge für einen geeigneten Betreuer machen. In der Betreuungsverfügung können auch Anweisungen hinsichtlich der Vermögensverwaltung oder der Wahl des Pflegeheims dokumentiert werden. Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst werden. Sie sollte um rechtswirksam zu sein Ort, Datum und Unterschrift des Verfügenden enthalten.
Ein besonderer Fall der Betreuungsverfügung ist die sog. Patientenverfügung. Hier entscheidet der Verfügende über medizinische Maßnahmen, die in seinem Sinnen getroffen oder unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung gibt dem behandelnden Arzt und den Angehörigen eine Grundlage bei medizinischen Behandlungen im Sinne des nicht mehr handlungsfähigen Patienten zu entscheiden.
Die Vorsorgevollmacht ist die stärkste Betreuungsverfügung. Sie gibt im Betreuungsfall dem Betreuer die Vollmacht die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens vom Betreuten zu regeln. Dazu gehören etwa Bankgeschäfte, Vertragserfüllungen und Gesundheitsfragen. In der Vorsorgevollmacht können aber auch unterschiedliche Personen als Betreuer für unterschiedliche Lebensbereiche bestimmt werden. So kann die Tochter als Betreuerin in Gesundheitsfragen entscheiden und der Sohn kümmert sich als Betreuer um die Vertragsangelegenheiten. Eine Vorsorgevollmacht muss ebenfalls schriftlich verfasst und am besten notariell beurkundet werden.
Damit diese drei wichtigen Dokumente im Ernstfall auch gefunden werden, können Sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Betreuung – So hilft Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht
Wer seine Betreuung gewissenhaft regeln möchte, muss sicher sein, dass seine Betreuungsverfügungen auch einer rechtlichen Prüfung Stand halten. Der Bundesgerichtshof hat sich schon mehrfach zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geäußert. Dabei hat er bestimmte Formulierungen als zu allgemein und wenig konkret verworfen, mit der Folge, dass die Betreuungsverfügung unwirksam war. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist der juristische Experte, der sich mit allen Fragen zur Betreuung auskennt und der Sie stets auf dem aktuellsten Stand von Rechtsprechung und Gesetzeslage berät.
Vorsorgevollmachten werden in Deutschland – wenn überhaupt – durchschnittlich mit weit über 60 Jahren erstellt. Und das, obwohl doch jeder Mensch auf Nachfrage über sein Leben zu jedem Zeitpunkt selbst bestimmen möchte. (vom 09.05.2018) mehr ...
Betreuungsrecht bedeutet, dass jemand bestimmt wird, der eine Person im Krankheitsfall rechtlich vertreten darf. Mit Betreuungsrecht ist nicht die soziale oder gesundheitliche Betreuung gemeint. (vom 07.05.2015) mehr ...
Patientenverfügungen sind ein unangenehmes Thema. Wer sich überwindet, schafft viel Klarheit - für sich und für seine Angehörigen. (vom 27.04.2018) mehr ...
Allein erben ist keine Kunst. Wer allein erbt, muss sich nicht auseinandersetzen. Wer dagegen zusammen mit anderen erbt ("Erbengemeinschaft"), muss sich mit ihnen in der Erbauseinandersetzung über die Verteilung des Erbes einigen, sofern keine entsprechenden Verfügungen hinterlassen wurden. Das ist im Prinzip auch ohne Streit möglich, allerdings nicht ohne den guten Willen aller beteiligten Erben. (vom 11.04.2016) mehr ...
Im Internationalen Privatrecht im Erbrecht geht es um das Erben und Vererben, wenn internationale Aspekte gegeben sind. Zentral soll damit die Frage geklärt werden, welches Recht angewandt werden soll oder muss. (vom 21.11.2016) mehr ...
Meist geht es beim Sozialrecht um verweigerte Ansprüche oder drohende Kürzung bzw. Streichung von sozialrechtlichen Leistungen. Fachanwälte können Antragssteller und Behörden gleichermaßen beraten. (vom 30.01.2018) mehr ...
Ein Arbeitsunfall ist erst der Anfang. Chef und Mitarbeiter müssen viele Details beachten, vor allem auch gegenüber Krankenkasse und Versicherung. (vom 22.02.2018) mehr ...
Elternunterhalt bedeutet für die eigenen Eltern finanziell aufzukommen, wenn diese dazu nicht in der Lage sind. Das Sozialamt prüft, ob die Kinder unterhaltspflichtig sind. (vom 20.06.2018) mehr ...
Wer sein Kind selbst betreuen möchte, hat in der Regel Anspruch auf Elterngeld. Die gesetzlichen Regelungen werden immer wieder angepasst, was die korrekte Berechnung nicht einfacher macht - im Gegenteil. (vom 26.03.2018) mehr ...
Ein Nottestament ermöglicht Personen, die sich in einer Notsituation befinden, das mündliche Abfassen ihres letzten Willens vor Zeugen. Unter einer Notsituation ist in der Regel eine lebensbedrohliche Lage zu verstehen. Auch ein Nottestament ist an Voraussetzungen gebunden, die unbedingt zu erfüllen sind. (vom 30.05.2016) mehr ...