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Insolvenz: Verwalter kann unentgeltliche Zahlungen an Ehefrau zurückfordern

Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt. Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.

Im zugrundeliegenden Fall war eine Frau von September 2003 bis Oktober 2009 im Betrieb ihres Ehemanns angestellt. Das Paar trennte sich und die Frau wurde seit Anfang Januar 2005 von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Trotzdem bezog sie monatlich ihren Arbeitslohn in Höhe von 1.100,00 Euro brutto weiter - ohne Gegenleistung. Der Ehemann stellte Anfang Oktober 2009 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der eingesetzte Insolvenzverwalter verlangte von der Ehefrau Rückzahlung von rund 30.000 Euro Arbeitsentgelt. Zu Recht, entschied das Bundesarbeitsgericht und führt aus: Das Arbeitsverhältnis zwischen den Eheleuten wurde aufgrund der Freistellung der Ehefrau inhaltlich verändert. Es herrschte bei den Eheleuten Übereinstimmung darüber, dass die Ehefrau ihren Arbeitslohn weiterhin ohne eine Gegenleistung bezieht. Somit waren die Lohnzahlungen nach der Freistellung unentgeltlich.

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