BGH: Mietwagen-App "UBER Black" ist unzulässig
                    
                    
                    
                    
                    
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    2018-12-19
            · Redaktion Fachanwaltsuche
        · 356 mal gelesen
 © mko - topopt
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        Die Vermittlung von Mietwagen über die Smartphone-App „Uber Black“ ist wettbewerbswidrig und damit nicht zulässig, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. 
    
    Ein Berliner Taxiunternehmen klagte gegen ein Unternehmen in den Niederlanden, bei dem man über eine Smartphone-App „Uber Black) einen Mietwagen mit Fahrer ordern konnte. Der Fahrer erhielt seinen Auftrag vom Server des Niederländischen Unternehmens. Kooperierende Mietwagenunternehmen, die als „Uber“ bezeichnet werden, wurden ebenfalls vom Niederländischen Unternehmen benachrichtigt. Die Abwicklung der Zahlung, Preisgestaltung und Werbung erfolgte ebenfalls über das Niederländische Unternehmen. Das Berliner Taxiunternehmen sah in diesem Angebot einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das Rückkehrgebot bei Mietwagen.
Dies sah der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 3/16) ebenso und erklärte in einer aktuellen Entscheidung die „Uber Black“-App für unzulässig. Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die am Firmensitz des Unternehmens eingegangen sind. Im Unterschied dazu, dürfen Fahrgäste Taxifahrern unmittelbar Fahraufträge erteilen. Durch die Geschäftspraxis des Niederländischen Unternehmens liege ein Verstoß gegen diese Regelung vor, da der Fahrer den Fahrauftrag bei einer Mietwagenbuchung unmittelbar erhalte, so der Bundesgerichtshof.
    
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                        Seit geraumer Zeit steht die Firma Prokon in der medialen Kritik.
                        Beispielsweise steht der Vorwurf eines Schneeballsystems im Raum, der von dem Unternehmen allerdings energisch zurückgewiesen wird.
                        Mutmaßlich hat diese teilweise massive Kritik zahlreiche Anleger verunsichert und dazu veranlasst, dem Unternehmen den Rücken zu kehren und ihre Genussrechte zu kündigen.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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                        Anstieg des Mindestlohns, Wegfall des Haftungsrisikos für Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen und unangemeldete Überprüfung der Kassen in Geschäften und der Gastronomie durch das Finanzamt - Das neue Jahr bringt für Unternehmen einige wichtige gesetzliche Änderungen.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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                        In diesem Artikel wird der Themenbereich "Tax Compliance" erläutert.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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                        Für viele Autofahrer ist es selbstverständlich, dass sie nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen.
                        Das Oberlandesgericht Hamm entschied jüngst, dass bei einer nur geringen Fahrleistung für den Geschädigten kein Anspruch auf einen Mietwagen besteht.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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            19.07.2018
                (Update 19.07.2018)
        
        
                
        
                        Kein seltener Fall: Der Flug eines Urlaubers hat sich verspätet und der gebuchte Mietwagen am Zielflughafen wurde weitervermietet und steht nicht mehr zur Verfügung.
                        Der bereits gezahlte Mietpreis wird aber nicht erstattet.
                        Was können Urlauber jetzt tun?
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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                        Darum ist es besonders wichtig, sich sofort nach einem Unfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, damit der Ärger nicht noch großer wird.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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                        Das Landgericht Hamburg hat kürzlich entschieden (Beschluss vom 08.10.2013 – 327 O 104/13), dass auch eine App ein titelschutzfähiges Werk wie eine Zeitschrift sein kann.
                    
        
    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
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