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Wann sind Behindertentoiletten in der Gastronomie Pflicht?

Wann sind Behindertentoiletten in der Gastronomie Pflicht? © credit
In Deutschland werden Gastwirte durch das Gaststättengesetz in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen verpflichtet, eine Toilette für behinderte Menschen in ihren Räumlichkeiten einzubauen. Das gilt aber nicht ausnahmslos!

Wann muss eine Gaststätte Toiletten für ihre Gäste bereitstellen?

Die Regelungen zu Toiletten in der Gastronomie sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen sind Gast-Toiletten in der Gastronomie gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Gastraum für mehr als 200 Personen Platz bietet. Für Gastronomien mit weniger als 200 Gästen Fassungsvermögen gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

Welchen Vorschriften muss eine Behindertentoilette entsprechen?

Eine Behindertentoilette muss der DIN 18040-1 für barrierefreie Sanitärräume entsprechen. Danach muss eine Gaststätte über mindestens eine barrierefreie Toilette verfügen. Die Sitzhöhe des WC muss zwischen 46 und 48 cm liegen. Die Spülung des WCs muss mit der Hand oder dem Arm bedienbar sein. Die Toilette muss an beiden Seiten einen Stützgriff haben, der mindestens 100 kg trägt.

Pflicht zur Behindertentoilette nur für Baugenehmigungen nach dem 1. November 2002

Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 4 K 169.15) entschied im Fall eines Gastwirts, der seine Wirtschaft aufgrund einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1975 betrieb und nun umbauen wollte, dass er keine barrierefreie Toilette in seiner Gastwirtschaft einbauen muss. Die Berliner Gaststättenverordnung schreibt zwar vor, dass ab einer Schank- und Speiseraumfläche von 50 qm mindestens eine Behindertentoilette vorgehalten werden muss, dies gelte aber nur für Räumlichkeiten, für die eine Baugenehmigung nach dem 1. November 2002 erteilt worden ist.

Neubau: Restaurant muss Behindertentoilette und Treppenlift einbauen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Aktenzeichen 7 K 1720/99) hat einen Restaurantbesitzer dazu verurteilt eine Behindertentoilette und zu deren Erreichbarkeit einen Treppenlift in seinem Gaststättengebäude einzubauen – so wie es in der Baugenehmigung der Stadt dem Bauherren auferlegt wurde. Die Behindertentoilette müsse barrierefrei für die Gäste des Restaurants erreichbar sein.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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