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Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr für Verbraucher

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr für Verbraucher © fpr - topopt
Seit dem 13. Januar fallen für Verbraucher europaweit bei Zahlungen mit Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren oder SEPA-Überweisung keine zusätzlichen Gebühren mehr an. Möglich macht dies die europäische Zahlungsrichtlinie PSD 2. Doch Vorsicht: Drittanbieter wird der Zugriff aufs Konto erleichtert.

Keine Extra-Gebühren beim bargeldlosen Bezahlen

Bislang war es gängige Praxis von Verkäufern für das bargeldlose Bezahlen extra Gebühren zu verlangen. Das ist seit dem 13. Januar verboten. Für das Zahlen mit Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren und –Überweisung dürfen für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn der Zahlungsdienstleister in Europa ansässig ist. Der Zahlungsdienstleister selbst, kann aber nach wie vor vom Kunden Gebühren verlangen.

Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch gesenkt

Für entstandene Schäden aufgrund eines Kartenmissbrauchs mussten Bankkunden bisher mit 150 Euro Selbstbeteiligung haften. Dieser Betrag wurde aufgrund der neuen EU-Richtlinie auf 50 Euro gesenkt. Doch Vorsicht: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Bankkunde nach wie vor uneingeschränkt.

Drittanbieter haben Zugriff auf Konto

Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie können Bankkunden nun auch Drittanbietern, wie etwa Zahlungsdienstleister, Zugriff auf ihr Konto gewähren. An dieser Stelle sollten Bankkunden besondere Vorsicht walten lassen, wem sie Einblick und Verfügungsgewalt auf ihr Konto gestatten.

Kaution nur mit Zustimmung des Karteninhabers

Bei Mietwagenagenturen oder Hotels war es bisher üblich, einen Betrag auf der Kreditkarte des Verbrauchers als Kaution für mögliche Schäden zu sperren. Dies geht jetzt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Karteninhabers.

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