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Behandlungsfehler beim Augenarzt: Wie können sich Patienten wehren?

Behandlungsfehler beim Augenarzt: Wie können sich Patienten wehren? © mko - topopt
Auch beim Augenarzt sind Patienten nicht vor Behandlungsfehlern geschützt. Im schlimmsten Fall steht die Sehfähigkeit eines Patienten auf dem Spiel. Wann liegt ein Behandlungsfehler vor und wie können sich Patienten wehren?

Grauer Star-OP: Augenarzt muss Patienten über seinen Schlaganfall aufklären

Ein Augenarzt, der einen Schlaganfall erlitten hat und dadurch körperlich beeinträchtigt ist, muss seine Patienten über diesen Umstand vor einer Grauen-Star-Operation aufklären. Unterlässt er dies und kommt es bei Patienten zu gesundheitlichen Schäden, muss er mit einer strafrechtlichen Ahnung rechnen, stellt das Bay. Oberlandesgericht (Aktenzeichen 205 StRR 141/21) klar. Es verurteilte den Augenarzt wegen fahrlässigen Köperverletzung bei neun Patienten zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten.

80.000 Euro Schmerzensgeld wegen übersehenen Grünen Star!

Eine junge Frau erhält 80.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie aufgrund einer Fehlbehandlung beim Augenarzt einen wesentlichen Teil ihrer Sehfähigkeit verlor, entschied jüngst das Oberlandesgericht Hamm. Im zugrundeliegenden Fall litt die junge Frau bereits seit ihrer Kindheit an einer Diabetes mellitus. Sie suchte mehrfach einen Augenarzt auf, da sich ihre Sehleistung fortschreitend verschlechterte. Der Augenarzt ordnete bei der über zwei Jahre andauernden Behandlung keine Augeninnendruckmessung an. Die junge Frau wurde notfallmäßig in eine Augenklinik gebracht. Dort diagnostizierten die Ärzte dann einen fortgeschrittenen Grauen Star. Es folgten mehrere Augenoperationen für die junge Frau, die aber eine Verschlechterung ihrer Sehleistung auf weniger als 30 Prozent nicht verhindern konnten. Nachdem sie erfuhr, dass sie noch zu Lebzeiten komplett erblinden könnte, forderte sie vom behandelnden Augenarzt 80.000 Euro Schmerzensgeld wegen der fehlerhaften Behandlung. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 107/15). Die Haftung des Augenarztes ergebe sich aus seines groben Behandlungsfehlers. Es habe es versäumt, eine Augeninnendruck- und eine Gesichtsfeldmessung durchzuführen. Diese hätten Ergebnisse hinsichtlich der verschlechterten Sehleistung liefern könne. Wäre der erhöhte Augeninnendruck rechtzeitig behandelt worden, wäre der später Verlust der Sehfähigkeit deutlich geringer ausgefallen.

Infoblatt zur Grauer Star-Erkrankung ist zulässig

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 63/20) hat entschieden, dass Augenärzte ein Infoblatt benutzen dürfen, dass über den Grauen Star aufklärt und die Passage enthält: "Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, dass trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist."

Redaktion fachanwaltsuche.de

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