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Flug verpasst wegen starker Sicherheitskontrollen am Flughafen – Anspruch auf Entschädigung!

In Zeiten der weltweiten Terrorgefahren sind insbesondere die Kontrollen an den Flughäfen im In- und Ausland erheblich verschärft worden. Fluggäste müssen in den Hauptreisezeiten mit oft mehrstündigen Verzögerungen aufgrund der Sicherheitskontrollen rechnen. Wer aufgrund der Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst, kann zumindest eine Entschädigung geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Im zu entscheidenden Fall wurde ein Fluggast am Flughafen Frankfurt/Main vom Sicherheitspersonal aufgehalten, als er eine Sicherheitsschleuse passieren wollte. Das Sicherheitspersonal hatte den Verdacht, dass der Mann in seinem mitgeführten Rucksack gefährliche Gegenstände einschleuste und informierte einen Entschärfertrupp der Bundespolizei. Es dauert drei Stunden bis die Notbesetzung der Bundespolizei bei dem Fluggast und dessen Rucksack eintraf. Letztlich wurde im Rucksack nichts gefunden. Das Flugzeug des Fluggastes war aber schon längst weggeflogen. Der Fluggast verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland auf seine Flugkosten in Höhe von rund 910 Euro. Zu Recht, entschieden die Frankfurter Oberlandesrichter. Der Fluggast könne die Flugkosten in voller Höhe von der Bundesrepublik Deutschland nach aufopferungsrechtlichen Grundsätzen verlangen. Es habe zwar die Sicherheitskontrolle über sich ergehen lassen müssen, es sei ihm aber nicht zu zumuten auf seinen Flugkosten sitzen zu bleiben. Der Fluggast habe auch nicht die Veranlassung gegeben, dass sich in seinem Rucksack gefährliche Gegenstände befinden, sondern eine Überlagerung des Röntgenbilds beim Kontrollgerät.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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