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Erben über EU-Grenzen hinweg wird unbürokratischer werden!

Der neue Bundespräsident setzt auf Europa. Nicht zu Unrecht. Grenzüberschreitende Erbschaften werden durch ein neues Gesetz erleichtert und entbürokratisiert.

1. Das neue Gesetz Das Europäische Parlament hat am 13. März 2012 ein Gesetz beschlossen, das grenzüberschreitende Erbschaften in der EU erleichtert und Streitigkeiten vermeidet. Es geht um Erbfälle innerhalb der EU, auf die das Erbrecht mehrerer Staaten anwendbar ist. 2. Die neue Zuständigkeit - Wohnsitzprinzip Um zu vermeiden, dass sich mehrere Gerichte in unterschiedlichen Staaten für zuständig erklären, sieht das Gesetz jetzt eindeutige Regelungen für den Fall vor, dass eine Person in einem EU-Staat stirbt, der nicht sein Heimatstaat ist. Beispiel: Ein Deutscher kommt bei einem Badeunfall in Frankreich ums Leben. Für die Abwicklung der Erbschaft ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Im Beispielsfall ist also das deutsche Gericht zuständig. 3. Die neue Rechtsordnung - Heimatrecht Das Gesetz sieht vor, dass jede Person ihre testamentarischen Verfügungen nach den Regeln seines EU-Heimatlandes abwickeln lassen kann. So kann sie dafür sorgen, dass die rechtlichen Regelungen ihres Heimatlandes anzuwenden sind. Damit soll es den im EU-Ausland lebenden EU-Bürgern ermöglicht werden, eng mit ihrem Heimatstaat verbunden zu bleiben. 4. Europäisches Nachlasszeugnis - der EU-Erbschein Schließlich soll das Europäische Nachlasszeugnis klare Verfahrensregeln für Erben, Gläubiger und Behörden für das Nachlassverfahren sicherstellen. 5. Fast ganz Europa macht mit Damit die neue Verordnung in Kraft treten kann, muss der Ministerrat noch zustimmen. Dabei handelt es sich um eine Formalie. Verweigern werden sich den neuen Regeln voraussichtlich Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark – die wohlbekannten EU-Aussenseiter.

von Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert

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