Einwegplastik ab Juli 2021 verboten
12.06.2019
, Aktualisierung vom
01.03.2021
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 57 mal gelesen

Einwegplastik-Produkte sind nach einer aktuell verabschiedeten EU-Richtlinie ab Anfang Juli 2021 in der EU verboten. Betroffen von diesem Verbot sind unter anderem Kunststoff-Wattestäbchen, Trinkhalme, Luftballonstäbe, Plastik-Geschirr und Lebensmittelbehältnisse aus Plastik.
Einwegplastik-Produkte sind ein großes Problem für die Umwelt, da die Kunststoffe im Freien in kleinste Teile zerfallen, die nicht weiter abbaubar sind. Mittlerweile gibt es gute Alternativen zum Einwegplastik. Bei anderen Plastikprodukten setzt der Gesetzgeber auf eine Eindämmung des Verbrauchs sowie auf die Verpflichtung der Hersteller für eine saubere Umwelt zu sorgen.
Ab Juli 2021 müssen zudem alle Artikel aus Einwegkunststoff mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein. Bürger sollen so erkennen können, in welchen Produkten Plastik verarbeitet ist.
Ab 2025 dürfen Plastikflaschen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn Deckel bzw. Verschlüsse an der Flasche befestigt sind. Auch soll eine Sammelquote für Einwegkunststoffflaschen von 77 Prozent bis 2025 und 90 Prozent bis 2029 eingeführt werden.
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