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Bankrecht: Verbrauchern wird Kontowechsel erleichert!

Der Kontowechsel von einem Bankinstitut zu einem anderen stellte für deutsche Verbraucher bislang ein aufwändiges und langes Verfahren dar. Seit dem 18. September ist das jetzt anders: Verbraucher können leichter von einem Bankinstitut zu einem anderen wechseln, denn die bisherige Bank muss zur Erleichterung des Kontenwechsels mit der neuen Bank zusammenarbeiten.

Möglich machen dies entsprechende Regelungen im Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie, die seit diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind. Danach hat der Verbraucher einen Anspruch darauf, dass das alte Bankinstitut mit dem neuen Bankinstitut zusammenarbeitet und Informationen austauscht. Dies betrifft insbesondere Daueraufträge oder Lastschriftmandate, die mit einer entsprechenden Vollmacht des Kontoinhabers nun leichter mit umziehen können. Die neue Bank muss bisherige Zahler oder Zahlungsempfänger des Verbrauchers über seine neue Kontoverbindung informieren. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass für ihn das aufwändige Informieren etwa von Telekommunikationsanbietern, Vermieter oder Versicherungen entfällt. Die neuen Erleichterungen beim Kontowechsel gelten natürlich auch für Online-Konten.

Redaktion fachanwaltssuche.de

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