Wann muss die Bank beschädigte Banknoten ersetzen?
26.04.2016
, Aktualisierung vom
11.01.2022
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 173 mal gelesen

- Deutsche Bundesbank muss von Kundin zerstörte Banknoten ersetzen
- Eingeschweißter 100-Euro-Schein muss nicht ersetzt werden
Ob es der zerrissene 10-Euro-Schein ist oder der 20er, der mit in die Wäsche gerutscht ist: Beschädigte Banknoten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt.
Deutsche Bundesbank muss von Kundin zerstörte Banknoten ersetzen
Die Deutsche Bundesbank wurde jüngst zum Ersatz von zerstörten Banknoten im Wert von rund 18.500 Euro verurteilt. Eine 90jährige Frau hatte die Banknoten selbst zerstört. Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 6 A 682/15) traf diese Entscheidung im Fall einer 90 Jahre alten Frau, die ihre Banknoten selbst zerstörte und nun über ihre Enkelin, die ihre Betreuerin ist, den Ersatz der Banknoten fordert. Die Bank hatte einen Umtausch der zerstörten Banknoten abgelehnt, da ein Beschluss der Europäischen Zentralbank einen Umtausch ablehnt, wenn der Inhaber der Banknoten diese selbst zerstört hat. Nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshof war die Frau zum Zeitpunkt der Banknotenzerstörung krankhaft verwirrt. Damit habe sie gutgläubig im Sinne des Beschlusses der Europäischen Zentralbank gehandelt. Die Banknoten müssen der alten Dame daher ersetzt werden.Eingeschweißter 100-Euro-Schein muss nicht ersetzt werden
Ein in einen Acrylblock eingeschweißter 100-Euro-Schein muss nicht von der Deutschen Bundesbank ersetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 1 E 2589/06). Bei dieser Banknote handele es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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