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Airlines dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung fordern

Luftfahrtunternehmen dürfen bei der Buchung eines Fluges die vollständige Zahlung des Flugpreises von ihren Kunden verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof und bestätigte damit die gängige Praxis von mehreren Airlines.

AGBs benachteiligen Fluggäste nicht

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/1) sieht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airlines, die bei Buchung der Flugreise bereits die Zahlung des kompletten Flugpreises verlangen, keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Den Flugpreis direkt nach Vertragsschluss zu entrichten, widerspreche dem Personen(Luft)beförderungsrecht nicht, auch wenn der Personenbeförderungsvertrag eigentlich ein Werkvertrag sei. Hier seinen die Regeln des Werkvertrags mit erheblichen Einschränkungen anzuwenden. Eine Vereinbarung zwischen Airline und Fluggast, den Flugpreis erst nach dem Flug zu zahlen, sei darüber hinaus im Massengeschäft der Flugbeförderung nicht praktikabel.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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