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Steuer: Kein Abzug von selbst getragenen Krankheitskosten

Steuer: Kein Abzug von selbst getragenen Krankheitskosten © mko - topopt
Krankenversicherte einer Privatkrankenversicherung können die von ihnen privat getragenen Krankheitskosten nicht im Wege des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer geltend machen, wenn sie mit der eigenen Kostenübernahme die Voraussetzungen einer Beitragserstattung von ihrer privaten Krankenversicherung schaffen wollten.

Dies entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 3/16) im Fall eines privat krankenversicherten Ehepaars, dass Krankheitskosten selbst übernommen hatte, um dadurch die Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse für eine Beitragserstattung zu schaffen. Diese Krankheitskosten machten sie bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend. Das geht nicht, entschieden das Finanzamt und auch der Bundesfinanzhof. Krankheitskosten sei nur als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Erlangung des Versichertenschutzes stünden und der Vorsorge dienten. Hier seien die Krankheitskosten nicht zur Erlangung des Versichertenschutzes selbst getragen worden, sondern um eine Beitragserstattung zu bewirken. Daher scheide ein Abzug als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer aus.

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