Rechtsbeiträge im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
,
06.08.2015
Arbeitnehmern, die während ihrer Arbeitszeit am Firmenrechner private CDs oder DVDs unbefugt für den eigenen Gebrauch oder für Kollegen kopieren, müssen mit einer fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen!
4.625 /
5 (8 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
28.04.2015
Für viele Schulabgänger folgt nach dem Ende der Schulzeit die Berufsausbildung.
Doch Vorsicht, der Traumberuf muss staatlich anerkannt sein, ansonsten kann kein wirksamer Ausbildungsvertrag geschlossen werden!
4.083333333333333 /
5 (12 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
25.03.2013
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Wollen Sie einen Teil Ihres Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr übertragen, müssen Sie das noch im laufenden Urlaubsjahr mit Ihrem Chef klären.
3.3333333333333335 /
5 (3 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
12.03.2013
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Der Winter mit reichlich Schnee und Eisglätte hat uns teilweise fest im Griff, viele Menschen kommen deshalb zu spät, manche vielleicht sogar gar nicht zur Arbeit.
Über die aktuelle Rechtslage in solchen Situationen soll der folgende Beitrag informieren.
4.375 /
5 (8 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
11.03.2013
Rechtsanwalt Stephan Barber Rechtsanwälte Barber & Hellmers GbR
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte "Rückzahlungsklauseln" drastisch verschärft.
Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein.
Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.
4.666666666666667 /
5 (12 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
01.03.2013
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Immer ehrlich bleiben!
Lügen Sie bei einer berechtigten Frage (z.B. ob Sie als Köchin oder Friseuren an einer Allergie leiden), kann das später den Job kosten, wenn die Lüge rauskommt (BAG, Az.
2 AZR 396/10).
Allerdings darf der Chef nicht wahllos alles fragen (BAG, Az.
3.75 /
5 (8 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.07.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Kündigungen sind immer Ereignisse, bei denen es um existenzielle Fragen geht.
Deshalb ist es umso wichtiger, zu wissen, welche Rechte man hat und welche Fristen eingehalten werden müssen.
4.666666666666667 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.07.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dieser verbietet es "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen".
Bevor der Arbeitgeber zu dem denkbar einschneidensten arbeitsrechtlichen Mittel der Kündigung greift, muss er demnach zuvor den Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt haben.
Doch nicht selten sind die Abmahnungen nicht begründet und der Arbeitnehmer fragt sich nach Erhalt, was er dagegen machen kann.
4.2 /
5 (10 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
18.07.2012
Rechtsanwalt Hans Wilhelm Busch
OLG Saarbrücken ermöglicht vom Grundsatz her den Nachweis der Berufsunfähigkeit auch bei fehlenden o...
4.0 /
5 (10 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
31.05.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Die Deutschen vereisen zwar gerne und häufig, aber in Sachen Urlaubsregelung und Urlaubsanspruch existieren bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch immer viele Fehleinschätzungen.
3.9166666666666665 /
5 (12 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.01.2012
Milliardenbeitragsforderung der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen Zeitarbeitsunternehmen wegen...
4.2 /
5 (5 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.01.2012
Ab dem 01.
August 2013 wird jedes Kind mit der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben.
4.0 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
02.02.2011
Rechtsanwalt Kanzlei Mustermann Mustermann & Partner
Verlangt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs vom Betriebswerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, so muss er die Fristen beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte.
Beginnt allerdings diese Widerspruchsfrist mangels Unterrichtung über den Betriebsübergang nicht zu laufen, gilt gleiches auch für die Frist für das Fortsetzungsverlangen.
Dieses kann dann nicht mehr verfristet, sondern allenfalls verwirkt sein.
4.25 /
5 (8 Bewertungen)