Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Betriebsübergang: Für Fortsetzungsverlangen gegenüber Betriebserwerber gilt die Widerspruchsfrist entsprechend

Verlangt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs vom Betriebswerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, so muss er die Fristen beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte. Beginnt allerdings diese Widerspruchsfrist mangels Unterrichtung über den Betriebsübergang nicht zu laufen, gilt gleiches auch für die Frist für das Fortsetzungsverlangen. Dieses kann dann nicht mehr verfristet, sondern allenfalls verwirkt sein.

Der Sachverhalt: Die Klägerin war seit knapp zehn Jahren als Arbeiterin bei der V GmbH beschäftigt. Diese führte in einem der Beklagten gehörenden Druckzentrum für diese die "Kleinpaketfertigung" durch. Zum 31.3.2007 kündigte die Beklagte die Verträge mit der V GmbH und übernahm ab dem 1.4.2007 die Kleinpaketfertigung in ihrem Druckzentrum "in Eigenregie". Ab diesem Zeitpunkt setzte sie Mitarbeiter eines Leiharbeitsunternehmens bei der Kleinpaketfertigung ein. Die bei der V GmbH verbliebenen Mitarbeiter erhielten keinen Zutritt mehr auf das Betriebsgelände. Nach Freistellung kündigte die V GmbH das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 31.7.2007 fristgerecht. Dagegen erhob die Klägerin drei Wochen später Kündigungsschutzklage und machte gegenüber der Beklagten geltend, wegen eines Betriebsübergangs am 1.4.2007 sei ihr Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt auf die Beklagte übergegangen und von dieser fortzusetzen. Das Arbeitsgericht wies die gegen die Beklagte gerichtete Klage ab; das LAG gab ihr statt. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Die Gründe: Die Beklagte muss das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fortsetzen. Denn das Arbeitsverhältnis zwischen dieser und der V GmbH ist im Wege des Teilbetriebsübergangs gem. § 613a Abs. 1 BGB auf die Beklagte übergegangen. Der Antrag der Klägerin auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses war auch nicht verfristet. Arbeitnehmer, die von einem Betriebserwerber die Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses verlangen, müssen zwar die Fristen beachten, die sie für einen Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätten. Die Frist für den Widerspruch und damit auch für das Fortsetzungsverlangen beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn Betriebsveräußerer bzw. Betriebserwerber wie vorliegend die betroffenen Arbeitnehmer nicht gem. § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsübergang unterrichtet haben. Im Streitfall war das Fortsetzungsverlangen auch nicht verwirkt. Zwar können die entsprechenden Erklärungen grds. verwirkt sein. Hierfür sind aber vorliegend keine Anhaltspunkte vorgetragen worden.

(5 Bewertungen)
Kanzlei Mustermann
Mustermann & Partner
Heinrich-Nicolaus-Straße 22
85221 Dachau

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.6 / 5 (5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Kanzlei Hilbert & Simon
Unnötige Klagen sollen vermieden werden. Deshalb muss der Kläger trotz Erfolges die Kosten tragen, wenn der Beklagte keinen Anlass für das Gerichtsverfahren gegeben hat. Ist das ein "Königsweg", um aus der Kostenlast bei Beschlussanfechtungsverfahren heraus zu kommen?
5.0 / 5 (2 Bewertungen)
Rechtsanwalt Johannes Jeep FPS Rechtsanwälte & Notare, Fritze Wicke Seelig
Ist ein Einziehungsbeschluss weder nichtig noch wird er für nichtig erklärt, wird die Einziehung des Beschlusses mit dessen Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam. Die die Einziehung beschließenden Gesellschafter haften dem betroffenen Gesellschafter für die Abfindung anteilig, wenn diese nicht aus ungebundenem Vermögen geleistet werden kann oder die Gesellschaft nicht aufgelöst wird. - BGH, Urteil vom 24.
2.6666666666666665 / 5 (3 Bewertungen)
Medizinrecht , 09.12.2016
MRSA-Keime werden gemeinhin auch als Krankenhausbakterien bezeichnet, weil sie dort häufig vorkommen und aufgrund ihrer multiplen Resistenzen gegenüber Antibiotikum, zu schweren Krankheitsverläufen führen können. Ein Gericht hat jüngst entschieden, dass ein Krankenhaus keinen Schadensersatz für Behandlungskosten an eine gesetzliche Krankenversicherung aus einer fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion leisten muss, wenn die Kosten auch bei einer fehlerfreien Behandlung angefallen wären.
4.0 / 5 (2 Bewertungen)
Verwaltungsrecht , 06.06.2016
Zivilprozesse werden geführt, wenn es um privatrechtliche Ansprüche geht. Jede rechtsfähige Person kann sich mit einer anderen rechtsfähigen Person (das kann jede natürliche Person und jede juristische Person sein, also auch Unternehmen) vor Gericht streiten. Solche Prozesse werden mit wenigen Ausnahmen öffentlich geführt, sind also für jedermann offen.
3.909090909090909 / 5 (11 Bewertungen)
Medizinrecht , 09.04.2015
Ärzte wollen ihren Patienten helfen – leider passieren aber auch immer wieder Behandlungsfehler, für die betroffene Patienten Schmerzengeld und Schadensersatz fordern.
4.0 / 5 (8 Bewertungen)
Energiesparlampen mit einem zu hohem Gehalt an Quecksilber dürfen in Deutschland nicht vertrieben werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
4.0 / 5 (2 Bewertungen)
Medizinrecht , 25.04.2017
Bei der Eröffnung einer Arztpraxis ist die Wahl der geeigneten Rechtsform im Hinblick auf steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen wichtig. Die Rechtsform der Ärzte-GmbH ist nicht in allen Bundesländern erlaubt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz können sich in Rheinland-Pfalz nun auch Ärzte in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammenschließen.
4.083333333333333 / 5 (12 Bewertungen)
Steuerrecht , 15.08.2013
Rechtsanwalt Johannes Jeep FPS Rechtsanwälte & Notare, Fritze Wicke Seelig
Auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in einem Reihengeschäft eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen, wenn der Lieferer redlicherweise mit anderen Angaben belegen kann, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist. - Urteil vom 28.
2.6666666666666665 / 5 (3 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 03.04.2018 (Update 03.04.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P&R Container Leasing GmbH.
4.0 / 5 (7 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht.
4.333333333333333 / 5 (3 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Was angesichts des Ausfalls der letzten Garantiezahlungen zu befürchten war scheint nunmehr eingetreten zu sein. Wie verschiedene Anleger der Firma Consortis Verwaltungs GmbH unabhängig voneinander unter Hinweis auf Mitarbeiter des Unternehmens berichtet haben, soll zwischenzeitlich von der Firma Consortis Verwaltungs GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden sein. Offiziell ist dies bislang zwar noch nicht bestätigt. Jedoch müssen sich betroffene Anleger wohl damit abfinden, dass von der Firma Consortis bis auf weiteres keine Garantiezahlungen mehr zu erwarten sind.
3.0 / 5 (1 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Kanzlei
Mustermann & Partner
Anschrift
Heinrich-Nicolaus-Straße 22
85221 Dachau
(08131) 6120384
(08131) 6120385
Anwaltstermin planen
Kontaktformular / Rückruf
Unser Rückruf ist kostenlos und völlig unverbindlich.
E-Mail/Internet
kontakt@fachanwaltsuche.de

Kontakt
drucken

Visitenkarte
(VCF)

Visitenkarte
(QR-Code)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.