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Skiurlaub: Bei welchen Reisemängel gibt es Geld zurück?

Für viele Skifahrer geht es jetzt ab auf die Skipiste. Ärgerlich, wenn zu wenig Schnee liegt oder die romantische Skihütte sich als dreckige Kaschemme entpuppt. Bei welchen Reisemängeln im Skiurlaub gibt es Geld zurück?

Für viele Skifahrer geht es jetzt ab auf die Skipiste. Ärgerlich, wenn zu wenig Schnee liegt oder die romantische Skihütte sich als dreckige Kaschemme entpuppt. Bei welchen Reisemängeln im Skiurlaub gibt es Geld zurück?

Zu wenige Schnee – grundsätzlich kein Reisemangel!

Wenn die Pisten grün sind und die Hänge matschig braun, ist das kein Umstand für den ein Reiseveranstalter haften muss. Grundsätzlich ist Schneemangel allgemeines Lebensrisiko. Etwas anders gilt nur, wenn der Reiseveranstalter den Urlaubsort als schneesicher angepriesen hat. In dem Fall haftet er bei Schneeausfall.

Skihütte schwer zu erreichen und schlecht ausgestattet – kein Reisemangel!

Ist die Skihütte nicht mit ausreichendem Inventar, wie Geschirr und Gläser, ausgestattet, führt das noch nicht zu einem Reisemangel. Ebenso wie der zugeschneite nicht geräumte Parkplatz zur Skihütte. Hier handelt es sich nach einer Entscheidung des Amtsgericht Offenburg (Aktenzeichen 1 C 357/94) um eine typische Behinderung im Winterurlaub.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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