Personalausweis: Keine Gebühren für Sozialleistungsempfänger!
2016-05-30 · Redaktion fachanwaltsuche.de · 138 mal gelesen
Wer in Deutschland Sozialleistungen empfängt, kann sich von den Personalausweisgebühren befreien lassen, entschied aktuell das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrundeliegenden Fall beantragte ein Sozialleistungsempfänger in Berlin einen neuen Personalausweis. Er bezahlte die entsprechende Gebühr bei der Antragstellung, verlangte aber im Nachhinein eine Erstattung der Personalausweisgebühren, weil er Sozialleistungen bezieht.
Redaktion fachanwaltsuche.de Ansparen aus Regelbedarf nicht möglich
Seine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 23 K 329.15 ) hatte Erfolg! Das Gericht hält den Sozialleistungsempfänger für bedürftig, das bedeutet, dass er seinen Lebensunterhalt nicht, bzw. nicht ausreichend finanzieren kann. Im Einzelfall müsse entschieden werden, ob der Sozialleistungsempfänger ausreichend Zeit hatte im Rahmen seiner Regelleistungsbezüge die Gebühren für den Personalausweis anzusparen. War das nicht möglich, komme ein Gebührenerlass für den Antrag auf einen Personalausweis in Betracht.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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