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Asylbewerber kann auf Bescheidung seines Asylantrags klagen

Asylbewerber kann auf Bescheidung seines Asylantrags klagen © mko - topopt
Wurde ein Antrag eines Asylbewerbers innerhalb von drei Monaten nicht beschieden, kann er das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Bescheidung seines Asylantrags verklagen. Dies entschied aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Eine Afghanin hatte im Oktober 2014 einen Asylantrag gestellt. Nachdem 22 Monate nach der Antragstellung noch keine Reaktion vom Bundesamt erfolgte, verklagte die Frau das Bundesamt im August 2016 auf Bescheidung ihres Antrags. Zu Recht, urteilte nun letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 1 C 18.17). Es gebe keinen zureichenden Grund, warum der Asylantrag nicht beschieden wurde. Die Afghanin habe ein Rechtsschutzbedürfnis aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Asylverfahrens. Ein Asylbewerber, der von den Behörden noch nicht angehört worden sei, habe ein Recht darauf, die Durchführung des Asylverfahrens zu erstreiten.

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