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Welche Versicherung zahlt bei Frostschäden?

Welche Versicherung zahlt bei Frostschäden? © mko - topopt
Der Winter hat mit Minusgraden in ganz Deutschland Einzug gehalten. Wer jetzt nicht die Heizung mindestens auf Frostwächter einstellt, muss damit rechnen, dass bei Tauwetter Heizungsrohre platzen und erhebliche Schäden an und im Haus verursachen. Welche Versicherung ist im Schadensfall der richtige Ansprechpartner?

Frostschäden im Gebäude - ein Fall für die Hausratversicherung

Sind Rohre aufgrund von Frost geplatzt und beschädigt später bei Tauwetter Wasser das Inventar des Hauses, ist das ein klarer Fall für die Hausratversicherung. Versicherungsnehmer sollten allerdings Ihren Hausratversicherungsvertrag genaustens prüfen, ob diese Schäden individuell zum Versicherungsschutz gehören.

Frostschäden am Gebäude – ein Fall für die Wohngebäudeversicherung

Alle Frostschäden, die am Gebäude entstanden sind, fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Darunter fallen neben den Schäden an geplatzten Wasserrohren auch die Schäden an Heizkörper oder Heizkessel. Doch aufgepasst: Auch hier muss Leitungswasser als Risiko im Wohngebäudeversicherungsvertrag mit eingeschlossen sein, ansonsten geht der Versicherungsnehmer leer aus.

Worauf müssen Versicherungsnehmer bei Frost achten?

Wichtig zu wissen ist auch, dass Versicherungsnehmer bei eintretendem Frost Sorgfaltspflichten haben. So müssen Außenwasserhähne abgedreht sein und Außenleitungen von Wasser geleert sein, so das Landgericht München I (Aktenzeichen 28 O 14020/01). Auch wenn ein Haus eine bestimmte Zeit nicht bewohnt wird, muss es beheizt werden. Die Heizungsanlage muss kontrolliert werden und die Heizkörper müssen mindestens auf Frostwächter eingestellt sein. Kommt ein Versicherungsnehmer diesen Sorgfaltspflichten nicht nach, entfällt der Versicherungsschutz. Wie häufig die Heizung kontrolliert werden muss, hängt nicht nur von den Außentemperaturen ab, sondern auch vom Alter und der Bauweise der Heizungsanlage, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 233/06).

Frostschaden im Ferienhaus – wer haftet?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 190/14) muss die Gebäudeversicherung auch Frostschäden an einem Ferienhaus regulieren, wenn der Eigentümer zwei Mal in der Woche die Heizung kontrolliert hat.

Frostschäden bei Dritten – ein Fall für die Haftpflichtversicherung

Platzen Wasserrohre aufgrund von Frost in einer Wohnung sind von dem Wasserschaden schnell auch die Nachbarwohnungen betroffen. Die Schäden der Wohnungsnachbarn übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers. So geschehen im Fall eines Vermieters, der eine leerstehende Wohnung bei Frost nicht beheizte. Dadurch entstand ein Wasserrohrbruch und es kam zu Wasserschäden bei anderen Mietern. Diese Schäden müssen laut Amtsgericht Potsdam (Aktenzeichen 26 C 366/95) vom Vermieter, bzw. seiner Haftpflichtversicherung, ersetzt werden.

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