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P&R-Container: Insolvenzverfahren eröffnet – Schneeballsystem bestätigt

Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden. Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.

Nach eigenen Angaben haben die Insolvenzverwalter aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die gar nicht existierten. Hierdurch sollten Einnahmen generiert werden, mit denen sodann die Mieten und Rückkaufszahlungen an Altanlegern bedient werden sollten. Ein klassisches Schneeballsystem wurde demnach über die Jahre hinweg mit immer steigenden Umfang aufgebaut, bis schließlich kurz vor der Insolvenz die Liquidität fast vollkommen aufgebraucht war.

Aktuell wird das Containergeschäft durch die noch nicht insolvente schweizerische P&R-Gesellschaft weiterbeitrieben. Gleichzeitig bemühen sich die Insolvenzverwalter um einen geordneten Verkauf der Containerbestände. Sowohl die Mieteinnahmen als auch die Verkaufserlöse sollen in den deutschen Insolvenzverfahren den geschädigten Anlegern zugutekommen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Verantwortlichen, welche die Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben vorantreiben, wobei die hierbei zu erzielenden Schadensersatzzahlungen angesichts des in die Milliarden Euro gehenden Gesamtschadens einem Tropfen auf dem heißen Stein gleichen dürften.

Angesichts dieser Umstände sollten geschädigte Anleger ernsthaft in Erwägung ziehen, die Vermittler der Container, die ihnen zum Kauf angeraten haben, in Anspruch zu nehmen und mögliche Schadensersatzansprüche durch Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisiert sind, individuell prüfen zu lassen. Anleger sollten hierbei darauf achten, dass eine individuelle Prüfung bezogen auf ihren Einzelfall vorgenommen wird und hierbei insbesondere die damalige Beratungs- bzw. Vermittlungssituation so genau wie möglich untersucht wird. Nur auf diese Weise können seriös die Erfolgsaussichten im Einzelfall bewertet werden. Nicht selten wird dies versäumt, mit der Folge, dass geschädigte Anleger in aussichtslose Klagen getrieben werden und weitere Vermögensschäden hierdurch erleiden.

Rechtsanwaltskanzlei KSR berät geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertreten deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Profil

von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

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