Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Online-Shops: Mehrere Zahlungsoptionen notwendig!

Online-Shops: Mehrere Zahlungsoptionen notwendig! © fpr - topopt
Sofortüberweisung, Paypal, Lastschrift oder Rechnung - Online-Shops beschränken ihre Kunden manchmal in den Optionen der Zahlungsmittel. Das ist der aktuellen Rechtsprechung zu folge nicht zulässig! Auch der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Kunden bei der Bestellung eines Stromtarifs via Internet zwischen mehreren Zahlungsoptionen wählen können müssen.

Nur Lastschrift als Zahlungsmittel ist nicht genug!

Kunden müssen beim Abschluss eines Stromtarifs über ein Internetportal mehrere Zahlungsmöglichkeiten haben, darunter auch eine, die Kunden ohne ein Girokonto in Anspruch nehmen können. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 56/18). Dies ergebe sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz für Energielieferungsverträge. Wenn der Kunde nur die faktische Möglichkeit habe per Lastschrift zu zahlen, sei dies gegenüber Kunden ohne Bankkonto diskriminierend, weil es sie von dem Angebot ausschließt. Auch das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass Kunden, die einen Stromvertrag im Internet abschließen mehrere Zahlungsoptionen haben müssen. Werden einzelne Stromtarife nur angeboten, wenn der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren wählt, ist dies unzulässig. Es bezieht sich auf europäisches Recht, wonach Stromkunden für jeden Tarif verschiedene Zahlungsoptionen offenstehen müssen. Kunden, die kein Bankkonto führten, würden ansonsten erheblich benachteiligt. Sie könnten die billigeren Tarife nicht in Anspruch nehmen.

Nur Sofortüberweisung als Zahlungsmittel reicht auch nicht!

Kunden müssen mindestens eine Zahlungsoption haben, die keine weiteren Kosten verursacht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 06 O 458/14) im Fall des Internetportals start.de. Hier konnten Kunden als Zahlmittel nur die Sofortüberweisung oder die Zahlung mit Kreditkarte verbunden mit einer Gebühr von rund 13 Euro, wählen. Das Gericht stellte klar, dass den Kunden auch Zahlungsmittel wie Lastschrift, Überweisung oder EC-Karte angeboten werden müssen.

Redaktion fachanwaltsuche.de

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.3333333333333335 / 5 (6 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Versicherungsrecht , 20.08.2018 (Update 20.07.2022)
Ob es der Ausrutscher auf einer Wurstscheibe oder der eingeklemmte Finger in der automatischen Tür ist - Es gibt viele Unfallgefahren in einem Supermarkt oder Ladenlokal. Fraglich ist immer nur, wer in diesen Fällen haften muss.
3.7213930348258706 / 5 (201 Bewertungen)
Versicherungsrecht , 02.03.2018 (Update 02.03.2018)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn Carsharing-Kunden sich unerlaubt vom Unfallort entferne...
3.6 / 5 (5 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht.
4.333333333333333 / 5 (3 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Kunden der Firma Concept I, Lauf, bangen aktuell um ihre Investitionen. Von der Firma Concept I eingesetzte Vermittler haben zahlreichen Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.
3.6 / 5 (5 Bewertungen)
Informationstechnologierecht , 15.02.2018 (Update 15.02.2018)
Die Firma Unitymedia kann Router, die ihren Kunden zur Verfügung gestellt werden, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen. Die Kunden müssen diesem Vorhaben nicht ausdrücklich zustimmen, entschied jüngst das Oberlandesgericht Köln.
2.5 / 5 (2 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 118/14) hat in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, betreuten Rechtsstreit die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite Fonds Leben-Plus V“ verurteilt.
3.0 / 5 (3 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Offensichtlich kennt die Kreativität bei der Vermittlung von Kapitalanlagen keine wirklichen Grenzen.
3.0 / 5 (3 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss.
4.0 / 5 (4 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.
4.0 / 5 (5 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Aktuell ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept1, Lauf, Herrn Jens Blaume, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis eingeleitet worden.
4.0 / 5 (1 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann.
3.0 / 5 (1 Bewertungen)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.